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ALLRIS - Auszug

10.02.2021 - 2 Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren Nr. 216 D Auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Baulinienplan 216 D „Hallenschwimmbad am Margaretendamm“

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung für das Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

4. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung für das Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig  

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Anlagen zur Vorlage