"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Auszug

10.02.2021 - 4 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanieru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

Reduzieren

Beschluss

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Satzung zu beschließen:

 

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 24.02.2021 folgende Satzung:

 

SATZUNG

über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „MA“ - „Margaretendamm“

 

§ 1 Begrenzung des aufzuhebenden Sanierungsgebietes

Das aufzuhebende Sanierungsgebiet ergibt sich aus dem Plan des Stadtplanungsamtes vom 24.02.2021. Es besteht aus folgenden Grundstücken der Gemarkung Bamberg:

 

Fl.Nr. 1064  Fl.Nr. 6855/2

Fl.Nr. 1064/4  Fl.Nr. 6875/1

Fl.Nr. 1064/6  Fl.Nr. 6875/2

Fl.Nr. 6855  Fl.Nr. 6875/3

Fl.Nr. 6855/1  Fl.Nr. 6875/4

 

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „MA“ mit der Bezeichnung „Margaretendamm“ wird hiermit aufgehoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Bamberg in Kraft.

Mit Inkrafttreten der Satzung wird die vom Stadtrat am 26.10.2011 beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „MA“ - „Margaretendamm“, veröffentlicht im Rathaus Journal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg Nr. 24/2011 vom 25.11.2011 gegenstandslos.“

 

3. Der Bau und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 Die Verwaltung wird beauftragt,

 die Satzung bekannt zu machen

 die Aufhebung der Sanierungssatzung dem Grundbuchamt mitzuteilen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig  

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage