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Inhalt
ALLRIS - Auszug

24.02.2021 - 6 Namens- und Satzungsänderung Zivilcouragepreis

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Zweiter Bürgermeister Glüsenkamp

 

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Beschluss

 

1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung

zur Verleihung der Auszeichnung für Zivilcourage

 

 

Vom

 

Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, erlässt die Stadt Bamberg folgende Satzung:

 

 

Inhaltsübersicht

§ 1    Zweck der Auszeichnung

§ 2    Form der Auszeichnung

§ 3    Voraussetzungen für die Auszeichnung

§ 4    Einreichung von Vorschlägen

§ 5    Entscheidung über die Verleihung

§ 6    Aushändigung

§ 7    Widerruf

§ 8    In-Kraft-Treten

 

 

 

 

§ 1

Zweck der Auszeichnung

 

Die Stadt Bamberg verleiht auf Initiative ihres Migrantinnen- und Migrantenbeirates die Auszeichnung für Zivilcourage „Handeln statt wegschauen“.

Mit dieser Auszeichnung sollen vorbildliches ziviles Engagement gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Willkür oder Diskriminierung sowie der uneigennützige zivile Einsatz für eine friedliche Lösung von Konflikten zwischen allen Teilen der Bevölkerung, für die Gleichstellung und Integration von Minderheiten sowie den interkulturellen Dialog gewürdigt werden.

 

 

§ 2

Form der Auszeichnung

 

 

(1) Die Auszeichnung trägt den Namen „Mohamed Hédi Addala-Preis für Zivilcourage“. Hierdurch sollen die Verdienste und der Einsatz des langjährigen Vorsitzenden des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Bamberg und Initiator der Auszeichnung gewürdigt werden.

 

(2) Über die Auszeichnung stellt die Stadt Bamberg eine Urkunde aus, die vom Oberbürgermeister und den Vorsitzenden des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Bamberg unterzeichnet wird.

 

(3)  Mit Aushändigung der Urkunde erhält die ausgezeichnete Person zudem einen Geldbetrag in Höhe von 150,00 €.

 

§ 3

Voraussetzungen für die Auszeichnung

 

(1) Die Auszeichnung kann an natürliche und juristische Personen des Privatrechts verliehen werden, die ein herausragendes Engagement im Sinne des § 1 dieser Satzung vorweisen können.

 

(2) Dieses Engagement muss sich im von der Rechtsordnung vorgegebenen Rahmen gehalten haben. Es muss in der Gesamtbetrachtung nach sicherheitsfachlicher Einschätzung vorbildlich und nachahmenswert gewesen sein. Ein Engagement, durch welches unverhältnismäßige Risiken eingegangen oder in Kauf genommen wurden, kann nicht ausgezeichnet werden. Ein und dasselbe Engagement kann nur einmal mit der Auszeichnung für Zivilcourage bedacht werden.

 

(3) Die Auszeichnung kann auch an juristische Personen des Privatrechts, an denen die Stadt Bamberg beteiligt ist, verliehen werden.

 

(4)  Die Tätigkeiten von Einsatzkräften und Organisationen aus den Bereichen der Polizei-, Rettungs- und Sicherheitsdienste sowie des Wachschutzes im Rahmen ihrer ursprünglichen Aufgabenerfüllung bleiben unberücksichtigt.

 

 

§ 4

Einreichung von Vorschlägen

 

(1)  Jede Person ist zur Einreichung von Auszeichnungsvorschlägen berechtigt. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt durch Ausschreibung im Amtsblatt der Stadt Bamberg.

 

(2)  Die Vorschläge sind schriftlich und mit eingehender Begründung innerhalb der in der Ausschreibung bekannt gemachten Frist dem Migrantinnen- und Migrantenbeirat der Stadt Bamberg zuzuleiten.

 

 

§ 5

Entscheidung über die Verleihung

 

(1) Die eingegangenen Vorschläge werden von einer Jury gesichtet und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung erarbeitet die Jury eine Empfehlung der auszuzeichnenden Personen und legt diese dem Stadtrat zur Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung vor.

 

(2) Die Jury setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister der Stadt Bamberg, zwei Vertretern des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Bamberg sowie zwei Vertretern des Sicherheitsbeirates der Stadt Bamberg.

 

(3) Die Verleihung erfolgt in der Regel in zweijährigem Abstand.

 

 

§ 6

Aushändigung

 

Die Auszeichnung wird im Rahmen eines Festaktes, beispielsweise anlässlich der Interkulturellen Wochen in Bamberg, durch den Oberbürgermeister oder seinem Vertreter im Amt und dem Vorsitz des Migrantinnen- und Migrantenbeirates überreicht. Mit der Übergabe der Auszeichnung geht die Urkunde in das Eigentum der ausgezeichneten Person über. Der mit der Auszeichnung verbundene Geldbetrag 2 Abs. 4) wird beispielsweise in Form eines Schecks an die ausgezeichnete Person übergeben.

 

 

§ 7

Widerruf

 

Die Stadt Bamberg kann die Verleihung der Auszeichnung nach Anhörung des Migrantinnen- und Migrantenbeirates widerrufen, wenn Tatsachen im Nachhinein bekannt werden, die dem Zweck der Auszeichnung entgegenstehen. Im Falle eines Widerrufs sind das Eigentum an der Urkunde an die Stadt Bamberg im Wege der Rückgabe zu übertragen und der Geldbetrag an die Stadt Bamberg zurückzuerstatten. Über einen Widerruf entscheidet der Stadtrat der Stadt Bamberg.

 

 

§ 8

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 1. März 2021 in Kraft.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: