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ALLRIS - Auszug

23.03.2021 - 8 Unterstützungsmaßnahmen für Einzelhandel und Ga...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Dr. Goller

 

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zu Ziffer 8:

 

Keine Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Straßenbewirtung von Gastronomie und Einzelhandelsbetrieben in der Sommersaison 2021.

 

Ja-Stimmen:  5

Nein-Stimmen:  7

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion zu Ziffer 9:

 

Der Satzungsentwurf ist so anzupassen, das die Gebühren um 75 % reduziert werden.

 

Ja-Stimmen:  1

Nein-Stimmen: 12

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

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Beschluss

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung von Einzelhandel und Gastronomie und stimmt diesen grundsätzlich zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge von Gastronomen für Ersatz-Freischankflächen wohlwollend zu prüfen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine Verkaufsveranstaltung auf dem Maxplatz zu entwickeln und rechtlich zu prüfen, falls dies vom inhabergeführten Einzelhandel als zielführend angesehen wird.

 

  1. Als Geschenke für Gäste und bei Jubiläen sollen bevorzugt CITY SCHEXS und Gastronomiegutscheine ausgegeben werden. 

 

  1. Der Gastronomie wird die Nutzung von mobilen Heizgeräten zur Beheizung ihrer Freischankflächen bis zum 31.05.2021 unter zwingender Beachtung der jeweiligen Herstellerangaben sowie der Verordnung zur Verhütung von Bränden erlaubt. Zur Reduzierung von ökologischen Kosten empfiehlt der Stadtrat den Bezug von Ökostrom.

 

7. Einer verlängerten Rückzahlungsfrist der Darlehen aus dem Rettungsschirm über den Februar 2022 hinaus wird zugestimmt.

 

8. Die Anträge der CSU-BA-Fraktion vom 10.02.2021, der FW-BuB-FDP-Fraktion vom 18.02.2021 (hier bezüglich Freiverkaufs-Pop-Up-Flächen, Entdeckermarkt), der CSU-BA-Fraktion vom 22.02.2021, der CSU-BA-Fraktion vom 23.02.2021, der SPD-Fraktion vom 02.03.2021 (hier bezüglich Sondernutzungsgebühr und Außenflächen) und der CSU-BA-Fraktion vom 08.03.2021 sind geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

9. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, die nachfolgende Satzung zu beschließen:

 

Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen

Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg

(Sondernutzungsgebührensatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 18, 22 a und 56 Abs. 2 des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) geändert worden ist, und der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, folgende Satzung:

 


§ 1

 

Die Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 13.11.2006 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 01.12.2006 Nr. 25), zuletzt geändert durch Satzung vom 05.11.2009 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 20.11.2009 Nr. 24), wird wie folgt geändert:

 

1. Die Pos. Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 2 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg vom 13.11.2006) erhält folgende Fassung

 

Pos. Nr.

Art der Sondernutzung

Maßeinheit

Zeiteinheit

Benutzungsgebühr

 

 

 

 

Kategorie I EUR

Kategorie II EUR

Kategorie III EUR

 5

 Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gaststätten, Hotels, Cafés, Eisdielen bei einer Benutzungsdauer a) von mehr als zwei Wochen b) bis zwei Wochen

      

     Saison 

     30,00 3,00

     22,50   2,25

     15,00   1,50

 

2. Die Pos. Nr. 6 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 2 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg vom 13.11.2006) erhält folgende Fassung

 

Pos. Nr.

Art der Sondernutzung

Maßeinheit

Zeiteinheit

Benutzungsgebühr

 

 

 

 

Kategorie I EUR

Kategorie II EUR

Kategorie III EUR

 6

 Aufstellen von Warenständern, Warenverkaufsständen u. ä. Vorrichtungen bei einer Benutzungsdauer a) von mehr als vier Wochen b) bis vier Wochen c) von maximal einem Tag

          

     Kalenderjahr Woche Tag

     60,00   8,00   4,00

     45,00   6,00   3,00

     36,00  5,50  3,00

 

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

10. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, die nachfolgende Satzung zu beschließen:

 

Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen

Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg

(Sondernutzungsgebührensatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 18, 22 a und 56 Abs. 2 des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) geändert worden ist, und der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 13.11.2006 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 01.12.2006 Nr. 25), zuletzt geändert durch Satzung vom 05.11.2009 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 20.11.2009 Nr. 24), wird wie folgt geändert:

 

1. Die Pos. Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 2 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg vom 13.11.2006) erhält folgende Fassung

 

Pos. Nr.

Art der Sondernutzung

Maßeinheit

Zeiteinheit

Benutzungsgebühr

 

 

 

 

Kategorie I EUR

Kategorie II EUR

Kategorie III EUR

 5

 Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gaststätten, Hotels, Cafés, Eisdielen bei einer Benutzungsdauer a) von mehr als zwei Wochen b) bis zwei Wochen

      

     Saison 

     60,00 6,00

     45,00   4,50

     30,00   3,00

 

2. Die Pos. Nr. 6 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 2 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg vom 13.11.2006) erhält folgende Fassung

 

Pos. Nr.

Art der Sondernutzung

Maßeinheit

Zeiteinheit

Benutzungsgebühr

 

 

 

 

Kategorie I EUR

Kategorie II EUR

Kategorie III EUR

 6

 Aufstellen von Warenständern, Warenverkaufsständen u. ä. Vorrichtungen bei einer Benutzungsdauer a) von mehr als vier Wochen b) bis vier Wochen c) von maximal einem Tag

       m²   

     Kalenderjahr Woche Tag

     120,00  16,00   8,00

     90,00  12,00   6,00

     72,00 11,00  6,00

 

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.

Einstimmig 

 

Zu 2.

Einstimmig 

 

Zu 3.

Einstimmig 

 

Zu 4.

Einstimmig 

 

Zu 5.

Einstimmig 

 

Zu 6.

Ja- Stimmen: 12

Nein- Stimmen: 1

 

Zu 7.

Einstimmig 

 

Zu 8.

Einstimmig

 

Zu 9.

Einstimmig 

 

Zu 10.

Einstimmig