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ALLRIS - Auszug

10.03.2021 - 2 Bahnausbau Bamberg 3. Planänderung Planfeststel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 Herr Reinhardt, Baureferat

 

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Beschluss

 

1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung zur Kenntnis

 

2. Der Stadtrat erhebt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung folgende Einwendungen:

 

2.1 Die Stadt Bamberg fordert, dass sämtliche Maßgaben aus der landesplanerischen Beurteilung vom 30.07.1993, insbesondere die Maßgaben 1.1.1 (ICE-Systemhalt auf Dauer zu sichern) und 1.1.3 (Funktion des Bahnhofes Bamberg als Schienenverkehrsknoten ist zu sichern und auszubauen) vollständig umgesetzt werden. Insbesondere müssen diese Maßgaben ausdrücklich Bestandteil eines Planfeststellungbescheides werden.

 

2.2 Die Stadt Bamberg strebt mit dem B-Plan 251H/344E die Errichtung einer Grünbrücke im Stadtwald an. Der Stadtrat bekräftigt die Beschlusslage zu diesem Verlangen. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Stadt Bamberg fordert, dass die Planung der Stadt in das Planfeststellungsverfahren mit aufgenommen wird.

 

2.3 Die Stadt Bamberg strebt mit dem B-Plan 342 A für den Bereich zwischen Nürnberger Straße, Geisfelder Straße, Obere Schildstraße, Kapellenstraße, Hedwigstraße und Theresienstraße „Neubau Straßenunterführung und anschließende Kreisverkehre“ die geordnete städtebauliche Entwicklung an, die sich aus der Anlage 4 ergibt. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Stadt Bamberg fordert, dass die Planung des Vorhabenträgers an die städtischen Planungen angepasst wird.

 

2.4 Die Stadt Bamberg strebt mit dem B-Plan 305 I für den Bereich Schwarzenbergstraße von der Pfisterbrücke bis zur Moosstraße die geordnete städtebauliche Entwicklung an, die sich aus der Anlage 5 ergibt. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Stadt Bamberg fordert, dass die Planung des Vorhabenträgers an die städtischen Planungen angepasst wird.

 

2.5 Die Stadt Bamberg strebt mit dem B-Plan Nr. 305 H für den Bereich nordwestlich des Bahnhofs, zwischen Bahntrasse Erfurt-Nürnberg, Zollnerstraße und Ludwigstraße „Regionaler Omnibusbahnhof ROB“ die geordnete städtebauliche Entwicklung an, die sich aus der Anlage 6 ergibt. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Stadt Bamberg fordert, dass die Planung des Vorhabenträgers an die städtischen Planungen angepasst wird.

 

2.6 Die Stadt Bamberg strebt mit dem B-Plan 301 D für den Bereich zwischen Coburger Straße und „Am Gleisdreieck“ die geordnete städtebauliche Entwicklung an, die sich aus der Anlage 7 ergibt. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Stadt Bamberg fordert, dass die Planung des Vorhabenträgers an die städtischen Planungen angepasst wird.

 

2.7 Die Stadt Bamberg strebt mit dem B-Plan 304 C für den Bereich zwischen Gundelsheimer Straße und Bahntrasse „Neubau Fuß- und Radwegüberführung“ die geordnete städtebauliche Entwicklung an, die sich aus der Anlage 8 ergibt. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Stadt Bamberg fordert, dass die Planung des Vorhabenträgers an die städtischen Planungen angepasst wird.

 

2.8 Die Stadt Bamberg bietet an, dass jene Baumersatzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen, welche in der bisherigen Planung des Vorhabenträgers im Bereich der Schwarzenbergstraße vorgesehen waren und aufgrund der städtischen Planungen teilweise dort nicht verwirklicht werden können, im Bereich der städtischen Planungen Pfisterbrücke bis Raatschkatlweg - „Gleispark Bamberg“ zur Ausführung gelangen (Anlagen 3).

 

2.9 Die Stadt Bamberg bietet an, dass jene Baumersatzpflanzungen, Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzkleingärten, welche in der bisherigen Planung des Vorhabenträgers im Bereich der Coburger Straße vorgesehen waren und aufgrund der städtischen Planungen teilweise dort nicht verwirklicht werden können, im Bereich der städtischen Planungen Gundelsheimer Straße zur Ausführung gelangen (Anlage 8).

 

2.10 Die Stadt Bamberg stellt fest, dass die Pläne und Listen der zu fällenden Bäume im Sinne der Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg vollkommen unvollständig sind. Die Stadt Bamberg verlangt die Neuerhebung der zu fällenden Bäume sowie den Neunachweis der Ersatzplanzungen unter besonderer Berücksichtigung der vorangehend dargestellten städtebaulichen Zielsetzungen.

 

2.11 Die Stadt Bamberg verlangt für den Bereich des Stadtwaldes, dass der gesamte städtische Forst, soweit er sich in der Rodungszone (erweitere Rückschnittzone) und der Stabilisierungszone befindet, vollständig in das Eigentum des Vorhabenträgers oder der Bundesrepublik Deutschlang übergeht. Die Stadt Bamberg verlangt, diesen Eigentumsübergang in Form eines Forsttausches mit anderen Flächen des Bundesforstes im Bereich der MUNA in Bamberg zu verwirklichen.

 

2.12 Die Stadt Bamberg verlangt als Grundstückseigentümerin und als Verwalterin der Grundstückseigentümer Bürgerspitalstiftung und Antonistift, dass alle dauerhaft an den Vorhabenträger abzutretenden Flächen durch den Vorhabenträger in gleichwertigem Ersatzland zu entschädigen sind. Der Vorhabenträger hat die Stadt Bamberg, die Bürgerspitalstiftung und das Antonistift von Forderungen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen.

 

2.13 Die Stadt Bamberg fordert die Berücksichtigung der fachlichen Empfehlungen zur Begrünung der Lärmschutzwände.

 

2.14 Die Stadt Bamberg erwartet die Einarbeitung der vorgenannten Ziffern in die Planung des Vorhabenträgers sowie eine erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen.

 

2.15 Die Stadt Bamberg fordert im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Grund und Boden die rechtzeitige Durchführung von Verhandlungen und sonstigen notwendigen Hintergrundleistungen, Nutzungsvereinbarungen und eventuelle Pachtentschädigungen.

 

2.16 Die Stadt Bamberg fordert die Berücksichtigung der städtischen Position hinsichtlich Eigentumsverhältnisse, Unterhaltsfragen und Ersatzaufforstungsflächen beim Thema Forstangelegenheiten. Weiterhin wird die Beteiligung der Stadt an Planung und Ausführung der künftigen Gestaltung des Stabilisierungsstreifens gefordert.

 

2.17 Die Stadt Bamberg macht vorsorglich darauf aufmerksam, dass sie in ihrer Eigenschaft als Behörde eine weitere Stellungnahme auf Basis eines noch zu fassenden Stadtratsbeschlusses abgeben wird.

 

3. Der Stadtrat beauftragt die Stadt Bamberg mit der fristgerechten Zuleitung der Einwendungen aus Beschlussziffer 2 an die Anhörungsbehörde die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Würzburg zu beauftragen.

 

4. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung Bamberg bezüglich der Möglichkeit der Verlegung des Standortes des S-Bahn-Haltes Süd auf die Position südlich der Forchheimer Straße, direkte Gespräche mit der Bayerischen Staatsregierung aufzunehmen. 

 

5. Der Stadtrat bestätigt bezüglich des Münchner Rings die bisherige Beschlusslage der Stadt Bamberg des Verlangens einer Gesamtbreite von Geh- und Radweg von 3,25 m je Fahrtrichtung. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zügig die Kostenbeteiligungszusage bezüglich der Erweiterung der Geh- und Radwege entlang des Münchner Ringes gegenüber dem Staatlichen Bauamt/Abteilung Straßenbau auszusprechen, damit das Straßenbauamt seinerseits fristgerecht das Verlangen von 3,25 m einbringen kann.

 

6. Der Stadtrat beschließt das Preisgericht für den Realisierungswettbewerb „Gestaltung der Lärmschutzwände“ von Seiten der Stadt Bamberg wie folgt zu besetzen:

 

Sachpreisrichter

- Oberbürgermeister Andreas Starke (Vertretung 2. Bürgermeister Jonas Glüsenkamp)

- Stadträtin Ursula Sowa (Vertretung Stadtrat Peter Neller)

Fachpreisrichter

-  Baureferent Thomas Beese (Vertretung Silke Klotzek, stellv. Leiterin des Stadtplanungsamtes)

Sachverständige

- Bernd Hemmer (stellvertretender Leiter des Umweltamtes und Immissionsschutzexperte)

- Claus Reinhardt (Projektleiter Bahnausbau bei der Stadt Bamberg)

- Florian Probst (BSB/Straßen- und Brückenbau)

- Patricia Alberth (Leiterin des Zentrum Welterbes)

Ständig anwesende/n Stadtratsvertreter/in ohne Stimmrecht

- je eine/n Vertreter/in aus allen Fraktionen

 

7. Der Stadtrat stellt fest, dass der Auslobungstext für den Realisierungswettbewerb „Gestaltung von Lärmschutzwände“ dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

8. Der fraktionsübergreifende Antrag vom 04.03.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt

 

 

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Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1 bis 8 mit der Ausnahme der Ziffern 2.4, 2.6, 2.7 und 4:

Einstimmig 

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2.4:

Ja-Stimmen: 37

Nein-Stimmen: 7

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2.6:

Ja-Stimmen:  37

Nein-Stimmen: 7

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2.7:

Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: 9 (Martins Niedermaier, Niedermaier, Dechant, Köhler, Schiffers, Tscherner,

     Eichfelder, Triffo, Rudel) 

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 4:

Ja-Stimmen: 29

Nein-Stimmen: 15 (Dörner, Schwimmbeck, Kettner, Kuhn, Dr. Redler, Dr. Lange,

      Prof. Dr. Seitz, Heller, Rudel, Neller, Kalb, Niedermaier, Xie, Pöhner,

      Reinfelder)

 

Stadtratsmitglied Dörner beantragt namentliche Abstimmung.

 

Die neue Ziffer 8 ergeht auf Antrag der Verwaltung.

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Anlagen zur Vorlage