03.12.2008 - 45 Haushaltsberatungen 2009 Sperren und Mittelfrei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 45
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 03.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2009 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.
2. Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2009 gesperrt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt gesonderte Entscheidung.
3. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind
a) die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2009 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 6700.9670); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderungsprogramme, auch wenn im HJ 2008 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen.
b) die Haushaltsansätze der UAe 3600, 6200, 6250, 6300, 7500, 7915, 8550, 8800 und 8830 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz;
c) die Haushaltsansätze des Einzelplanes 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“;
d) die Ansätze der UAe 6150 „Städtebauförderung“ und 6151 „Soziale Stadt“, sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen;
e) die Ansätze der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes) d. s.
0200.9350 „Büroeinrichtung einschl. –maschinen“ |
181.500 |
€ |
0200.9351 „Fahrzeuge einschl. Arbeitsgeräte u. –maschinen“ |
200.000 |
€ |
0600.9356 „Anschaffung von IT“ |
450.000 |
€ |
2000.9354 „Schuleinrichtung u. Lehrmittel“ |
18.000 |
€ |
2000.9356 „IT-Ausstattung“ |
120.000 |
€ |
f) folgende beim Einzelplan 2 „Schulen“ ausgewiesenen Haushaltsansätze für „Bauwendungen“: sofortige Freigabe: 50 v. H. der jeweiligen Haushaltsansätze, sobald Frage der staatl. Förderung geklärt ist,
2000.9404 |
25.000 € |
2150.9400 |
463.500 € |
2150.9406 |
100.000 € |
21501-21513.9356 |
je 5 € |
21501-21513.9400 |
je 5 € |
21501-21513.9404 |
je 5 € |
2200.9356 |
5 € |
2200.9400 |
82.000 € |
2200.9402 |
5 € |
2430.9356 |
5 € |
2430.9400 |
82.000 € |
2430.9402 |
5 € |
2600.9356 |
5 € |
2600.9400 |
75.000 € |
2600.9404 |
5 € |
2700.9356 |
5 € |
2700.9400 |
34.000 € |
2700.9404 |
5 € |
Weitere 50 v. H. werden nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung freigegeben.
g) Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.
0690.9401 |
Bauwendungen, IT-Verkabelungen |
15.000 |
€ |
h) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.
0690.9406 |
Bauwendungen Rathäuser |
180.000 |
€ |
2301.9830 |
Investitionsumlage an Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis Bamberg |
118.560 |
€ |
2401.9831 |
Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen |
1.000.000 |
€ |
5810.9300 |
Kapitaleinlagen Landesgartenschau 2012 GmbH |
2.930.000 |
€ |
i) die Ansätze der folgenden
Einzelhaushaltsstellen: Freigabe nach öffentlicher Bekanntmachung der
Haushaltssatzung
4320.9875 |
Invest.zuschuss nach SGB XI für ambulante Pflegeeinrichtungen |
120.000 |
€ |
4320.9876 |
Invest.zuschuss nach SGB XI für stationäre Pflegeeinrichtungen |
160.000 |
€ |
5510.9879 |
Investitionszuschüsse an Sportvereine |
51.200 |
€ |
j) die Ansätze der Gruppierung 9359 „Schuleinrichtung u.a.“ des Einzelplanes 2 „Schulen“ (Freigabe: 100 v. H.)
k) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.