31.03.2021 - 5 Vorkaufsrechtssatzung "Zollnerstraße / Brenners...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 31.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung des Bau- und Werksenates
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat beschließt:
Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Bereich Zollnerstraße / Brennerstraße.
Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie des § 25 Abs. 1 und Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschloss der Bau-und Werksenat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 31.03.2021folgende Satzung:
§ 1 Anordnung des Vorkaufsrechts
Im Bereich der Zollnerstraße / Brennerstraße werden städtebauliche Entwicklungs- und Ordnungsmaßnahmen in Betracht gezogen.
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Bamberg die Flächen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst den Bereich zwischen der Zollnerstraße, Brennerstraße, dem geplanten neuen Verlauf der Bahnstrecke Bamberg - Erfurt, der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Brennerstraße 17 sowie der Grundstücksgrenzen des Grundstückes Brennerstraße 15.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurnummern bzw. Teilflächen von Flurnummern der Gemarkung Bamberg:
5140/10 (teilweise), 5140/11, 5140/17, 5140/22, 5719, 5720, 5722/5.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan vom 31.03.2021. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Bamberg in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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469,8 kB
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