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ALLRIS - Auszug

31.03.2021 - 5 Vorkaufsrechtssatzung "Zollnerstraße / Brenners...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

Auf Antrag der Verwaltung ergeht folgender Beschluss:

 

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Beschluss

 

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werksenat beschließt:

 

Satzung

über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Bereich Zollnerstraße / Brennerstraße.

 

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie des § 25 Abs. 1 und Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschloss der Bau-und Werksenat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 31.03.2021folgende Satzung:

 

§ 1 Anordnung des Vorkaufsrechts

Im Bereich der Zollnerstraße / Brennerstraße werden städtebauliche Entwicklungs- und Ordnungsmaßnahmen in Betracht gezogen.

 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Bamberg die Flächen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst den Bereich zwischen der Zollnerstraße, Brennerstraße, dem geplanten neuen Verlauf der Bahnstrecke Bamberg - Erfurt, der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Brennerstraße 17 sowie der Grundstücksgrenzen des Grundstückes Brennerstraße 15.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurnummern bzw. Teilflächen von Flurnummern der Gemarkung Bamberg:

 

5140/10 (teilweise), 5140/11, 5140/17, 5140/22, 5719, 5720, 5722/5.

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan vom 31.03.2021. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Bamberg in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig 

 

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Anlagen zur Vorlage