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ALLRIS - Auszug

14.04.2021 - 4 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanieru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Satzung zu beschließen:

 

„Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 21.04.2021 folgende Satzung:

 

SATZUNG

über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „ES“ - „ERBA SÜD“

 

§ 1 Begrenzung des aufzuhebenden Sanierungsgebietes

Das aufzuhebende Sanierungsgebiet ergibt sich aus dem Plan des Stadtplanungsamtes vom 23.03.2021 Es besteht aus folgenden Grundstücken:

 

Gemarkung Bamberg:

• Fl.Nr. 2775/36    

• Fl.Nr. 2775/37    

• Fl.Nr. 2775/38    

      

 

Gemarkung Gaustadt:

• Fl.Nr. 519 (T) • Fl.Nr. 519/11

• Fl.Nr. 519/1 • Fl.Nr. 519/12

• Fl.Nr. 519/3 • Fl.Nr. 519/13

• Fl.Nr. 519/5 • Fl.Nr. 519/27

• Fl.Nr. 519/6 • Fl.Nr. 519/55

• Fl.Nr. 519/7 • Fl.Nr. 519/56

• Fl.Nr. 519/8 • Fl.Nr. 523

• Fl.Nr. 519/9 • Fl.Nr. 533 (T) Erbabrücke

• Fl.Nr. 519/10    

 

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „ES“ mit der Bezeichnung „ERBA SÜD“ wird hiermit aufgehoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Bamberg in Kraft.

Mit Inkrafttreten der Satzung wird die vom Stadtrat am 29.03.2009 beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „ES“ - „ERBA SÜD“, veröffentlicht im Rathaus Journal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg Nr. 09/2009 vom 24.04.2009, sowie die vom Stadtrat am 30.09.2015 beschlossene Satzung über die Erweiterung des förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „ES“ - „ERBA SÜD“, veröffentlicht im Rathaus Journal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg Nr. 22/2015 vom 23.10.2015 gegenstandslos.“

 

3. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 Die Verwaltung wird beauftragt,

 • die Satzung bekannt zu machen

 • die Aufhebung der Sanierungssatzung dem Grundbuchamt mitzuteilen.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig 

 

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Anlagen zur Vorlage