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ALLRIS - Auszug

14.04.2021 - 2 Bundesautobahn A70 Planfeststellung im Bereich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1) Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2) Der Stadtrat beschließt im Planfeststellungsverfahren „Bau nachträglicher Lärmvorsorgemaßnahmen und eine Trassenanpassung an der BAB A 70 von Betr.-km 61,096 bis Betr.-km 64,240 im Abschnitt westlich der AS Bamberg-Hafen bis zur AS Bamberg im Gebiet der Stadt Bamberg und der Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg" folgende Feststellungen, Forderungen, Verlangen und Einwendungen:

 

1 2 2.1 Forderungen zum Immissionsschutz gemäß Stellungnahme des Klima- und Umweltamtes vom 26.03.2021 (s. Anlage):

- Die Auswirkungen auf die Büroräume der Fa. Bosch sind zu prüfen.

- Die Auswirkungen auf die Kleingartenanlagen Am Börstig sind zu prüfen.

- Ein Baubegleitendes Schallschutzkonzept ist zu erstellen.

 

2.2 Forderungen zum Wasserrecht gemäß Stellungnahme des Klima- und Umweltamtes vom 26.03.2021 (s. Anlage):

- Die Auflagen und Bedingungen des Wasserwirtschaftsamts Kronach und der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft bei der Stadt Bamberg sind zu berücksichtigen.

- Ein Ansprechpartner ist dem Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg anzuzeigen.

 

2.3 Forderungen zur Bauwasserhaltung gemäß Stellungnahme des Klima- und Umweltamtes vom 26.03.2021 (s. Anlage):

- Baubegleitende Boden- und Wasserrechtliche relevante Maßnahmen im Stadtgebiet Bamberg sind rechtzeitig dem Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg anzuzeigen.

 

2.4 Forderungen zum Naturschutz gemäß Stellungnahme des Klima- und Umweltamtes vom 26.03.2021 (s. Anlage):

- Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellten Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind durch eine ökologische Baubegleitung zu überwachen und zu dokumentieren.

- Ein Ansprechpartner ist dem Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg anzuzeigen.

 

2.5 Forderungen zum Abfallrecht gemäß Stellungnahme des Klima- und Umweltamtes vom 26.03.2021.

 

2.6 Niederschlagswassereinleitung Seebach:

Zur Bilanzierung der Vorher-Nachher-Situation ist die derzeitige Einleitungsmenge in den Seebach aufzuzeigen.

Durch die Einleitung von 200 l/s darf sich keine Verschlechterung der hydraulischen Verhältnisse im Seebach ergeben. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob es durch die Einleitung zu einem Rückstau in den Oberlauf und damit evtl. zu Ausuferungen kommen kann.

 

2.7 Die geplante und derzeit in Bau befindliche Druckleitung von Kemmern zur Kläranlage Bamberg ist nachrichtlich in die Planunterlage zu übernehmen.

 

2.8 In jeder Bauphase sind Umleitungen des BAB-Kfz-Verkehrs durch das Bamberger Straßennetz unbedingt zu vermeiden.

 

2.9 Es wird angeregt, eine mögliche Errichtung einer (blendfrei ausgerichteten) Photovoltaikanlage an der südlichen Seite der riesigen Lärmschutzwand durch den Vorhabenträger zu prüfen.

 

2.10 UNESCO-Welterbe: Es wird die Visualisierung der Lärmschutzwände zur Prüfung der Beeinträchtigung von Sichtachsen gemäß vorliegender Sichtraumstudie für das UNESCO-Welterbe gefordert.

 

2.11 Die Stadt Bamberg fordert sowohl in kommunaler Selbstverwaltung, als auch in ihrer Eigenschaft als Kreisverwaltungs-, Denkmalschutz-, Naturschutz-, Immissionsschutz-, Abfallrechts-, Bodenschutz-, Altlasten-, Wasserrechts-, Straßenverkehrs-, Straßenbaubehörde, Straßenbaulastträger, Unterhaltspflichtiger der Gewässer Dritter Ordnung, Abwasserbeseitigungspflichtiger, etc. die Einarbeitung der vorgenannten Ziffern 2.1 bis 2.10 in die Planung des Vorhabenträgers. Die Anlagen 8 bis 11 sind ausdrücklich Gegenstand des städtischen Beschlusses. Die Stadt Bamberg fordert eine erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen, insbesondere, weil die derzeitigen Unterlagen eine abschließende fachliche Prüfung und Beurteilung in zentralen Fragen des Immissionsschutzes, der Gewässerbeaufschlagung und der Sichtachsen nicht ermöglichen.

 

2.12 Der Stadtrat beschließt, dass er sich für den Fall mangelnder Einarbeitung der städtischen Einwendungen und Stellungnahmen in das weitere Verfahren ausdrücklich alle Klageoptionen offenhält.

 

 

3) Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der fristgerechten Einbringung der Einwände an die Anhörungsbehörde. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auch weitere redaktionelle Korrekturhinweise mit in das Einwendungsschreiben einzuarbeiten.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig 

 

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Anlagen zur Vorlage