20.04.2021 - 4 Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Hausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 20.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung des Finanzsenates
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
- Im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 KommHV-K wird vom Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2020 Kenntnis genommen.
- Der Überschuss des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 224.981,48 € ist den Rücklagen wie folgt zuzuführen:
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Zuführung an Sonderrücklagen |
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- Stellplatzablöserücklage |
| 168.107,50 € |
- Energiesparfonds |
| 40.776,00 € |
- Gebührenausgleichsrücklage Friedhof | 11.817,58 € | |
Freie Rücklage |
| 4.280,40 € |
- Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.
- Die Haushaltsausgleichsrücklage wird in Höhe eines Betrags von 5 Mio. € in eine zweckgebundene Rücklage umgewandelt. Diese erhält die Bezeichnung „Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen“.
- Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Mittel für die anstehende Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schule in der notwendigen Höhe der zweckgebundenen Rücklage „Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen“ zu entnehmen und auf den einschlägigen Haushaltsstellen bereitzustellen, sofern keine Mittel im jeweiligen Haushaltsplan veranschlagt sind.
- Nach Zuführung des in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof entstandenen Überschusses zur Gebührenausgleichsrücklage Friedhof ist diese aufzulösen und an die Bamberger Service Betriebe zu überweisen.
- Der Antrag der Stadtratsfraktion Bamberger Linke Liste - Die PARTEI vom 03.04.2021 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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