20.04.2021 - 2 Jahresrechnungen der von der Stadt Bamberg verw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 20.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung des Finanzsenates
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnungen der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2020 im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 KommHV-Kameralistik Kenntnis.
2. Die Jahresrechnungen sind im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt,
a) bei der Bürgerspitalstiftung Bamberg 28.151,99 € aus dem Grundstockvermögen zum Erwerb von Grundvermögen zu entnehmen,
b) bei der Bürgerspitalstiftung Bamberg im Haushaltsjahr 2021 350.000 € aus der freien Rücklage zu entnehmen, um dem Grundstockvermögen zuzuführen,
c) bei der St.-Getreu-Stiftung Bamberg 107.550 € aus der freien Rücklage zu entnehmen, um die Kreditermächtigungen bei der HSt. 93350.37760 teilweise zu kürzen,
d) bei der Edgar-Wolf'schen-Stiftung Bamberg 4.441,49 € aus der freien Rücklage zu entnehmen, um die Kreditermächtigung bei der HSt. 94150.37760 teilweise zu kürzen und
e) bei der Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg 48.648,85 € aus der Instandhaltungsrücklage und 72.293,18 € aus der freien Rücklage zu entnehmen, um die Kreditermächtigung bei der HSt. 94550.37220 verfallen zu lassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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193,5 kB
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2
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202,4 kB
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