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ALLRIS - Auszug

09.06.2021 - 3 Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren Nr. 216 D Auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr Welzel, Leiter Stadtplanungsamt

 

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Beschluss

 

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit eingegangen sind.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

 

a. des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b. der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),

c. der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung

 

die Aufhebung des Baulinienplanes Nr. 216 D, bestehend aus Aufhebungsplan vom 09.06.2021 mit Begründung als Satzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig