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ALLRIS - Auszug

23.11.2010 - 9 Bebauungsplanverfahren Nr. 38 D / 40 D mit inte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Baudirektor Lang

 

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Beschluss

1.              Der  Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Stadtentwicklungssenat aufgrund des § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, jeweils in der zuletzt durch Gesetz geänderten Fassung, die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung:

§ 1 Verlängerung

Die am 01.02.2008 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 38 D / 40 D – für das Gebiet nördlich des Schulzentrums für Hörgeschädigte zwischen Oberer Stephansberg und Untere Seelgasse – wird gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil der Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 16.01.2008).

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahme

Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

§ 4 Inkrafttreten

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 01.02.2011 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: