23.11.2010 - 9 Bebauungsplanverfahren Nr. 38 D / 40 D mit inte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtentwicklungssenates
- Gremium:
- Stadtentwicklungssenat
- Datum:
- Di., 23.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Stadtentwicklungssenat aufgrund des § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, jeweils in der zuletzt durch Gesetz geänderten Fassung, die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung:
§ 1 Verlängerung
Die am 01.02.2008 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 38 D / 40 D für das Gebiet nördlich des Schulzentrums für Hörgeschädigte zwischen Oberer Stephansberg und Untere Seelgasse wird gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil der Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 16.01.2008).
§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahme
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
§ 4 Inkrafttreten
Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 01.02.2011 in Kraft.