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ALLRIS - Auszug

03.12.2008 - 29 Haushaltsberatungen 2009 Vollzug des Verwaltung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:     Verwaltungsrat Felix

 

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Beschluss

 

1.     Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne - Verwaltungshaushalt - für das Haushaltsjahr 2009 zu gewährleisten und gegen Ausgabemehrungen und Einnahmeminderungen bei den Steuern gesichert zu sein, werden die Haushaltsansätze,

 

a)  die als „Ausgaben für einmalige Bedürfnisse“ im Verwaltungshaushalt ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „EA“ gekennzeichnet sind und

 

b)  die als „übertragbare Ausgaben gem. § 19 Abs. 1 KommHV“ im Verwaltungshaushalt ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „ÜB“ gekennzeichnet sind,

 

gesperrt bis zur

öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung

soweit sie nicht unter Buchst. c) fallen;

 

c)  die als freiwillige „Zuschüsse für laufende Zwecke“ an soziale, gemeinnützige oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige Institutionen im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg unter der Ausgabengruppe 70 ausgewiesen sind,

 

gesperrt bis zum 30.09.2009

 

d)  die als „Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke" im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg unter der Ausgabengruppe 71 ausgewiesen sind,

 

gesperrt bis zur

öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

 

2.     Ausgenommen von der Sperre nach Nummer 1 sind

 

a)  Haushaltsansätze, bei denen Zahlungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind

 

- Mittelfreigabe: sofort -

 

 

b)  die im Deckungsring 510 des Jugendamtes zusammengefassten Haushaltsansätze der Ausgabengruppe 70

 

- Mittelfreigabe: sofort -

 

 

c)  die Ansätze der Haushaltsstellen

 

aa)

3650.7000

„Zuschuss an die Arbeitsgemeinschaft „Historische Städte“ für die Geschäftsstelle“

bb)

3700.7031

„Zuschuss an Religionsgemeinschaften für Leistungen des Gartenamtes“

cc)

4320.7180

„Betriebszuschuss an die Alten- und Pflegeheime“

dd)

5510.7056

„Zuschuss an Turn- und Sportvereine für den Unterhalt von Sportplätzen“

 

- Mittelfreigabe: nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung,

frühestens am 01.05.2009 -

 

 

d)  die Ansätze der Haushaltsstellen

 

aa)

0300.7000

„Zuschüsse - Globalbetrag“

(Finanzsenat)

bb)

4701.7000

„Zuschüsse - Globalbetrag“

(Familiensenat)

cc)

5510.7000

„Zuschüsse - Globalbetrag“

(Kultursenat)

 

- Mittelfreigabe: 50% nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung;

die Verteilung erfolgt durch den zuständigen Fachsenat -

 

 

e)  der Ansatz der Haushaltsstelle

 

4070.7000

„Zuschüsse - Globalbetrag“

(Jugendhilfeausschuss)

 

- Mittelfreigabe: 75% nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung;

die Verteilung erfolgt durch den zuständigen Fachsenat -

 

 

f)  der Ansatz der Haushaltsstelle

 

4070.7020

„Zuschüsse - Globalbetrag“

(rein freiwillige Leistungen)

(Jugendhilfeausschuss)

 

- Mittelfreigabe: 30% nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung;

die Verteilung erfolgt durch den zuständigen Fachsenat -

 

 

g)  die im Deckungskreis des Amtes für Gebäudewirtschaft ausgewiesenen Haushaltsansätze für Sonderbauunterhalt (Gruppe 503)

 

- Mittelfreigabe: sofort zu 50%;

der Rest nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung -

 

 

h)  die Ansätze der Haushaltsstellen

 

aa)

0020.7000

„Zuschüsse für Veranstaltungen Dritter“

bb)

0020.7001

„Zuschüsse für Bamberger Vereine für Veranstaltungen in der Konzerthalle“

cc)

3000.6300

„Preisverleihungen“

dd)

3000.7001

„Zuschüsse für Bamberger Vereine für Veranstaltungen in der Konzerthalle“

ee)

3650.5098

„Unterhalt der Denkmäler, Gedenktafeln, Kunstbrunnen“

ff)

5500.6300

„Sachaufwand für Veranstaltungen im Rahmen der Sportförderung“

gg)

5510.7055

„Zuschüsse an die Turn- und Sportvereine für Anwesenheitsgeld an Hausverwalter“

hh)

7910.7181

„Betriebszuschuss Innovations- und Gründerzentrum“

ii)

7910.7185

„Betriebszuschuss an Stadtmarketing-Verein“

 

- Mittelfreigabe: sofort zu 50%;

der Rest nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

 

i)   die Ansätze der Haushaltsstellen

 

aa)

3120.7180

"Zuschuss an den Universitätsbund"

bb)

3320.7020

"Bamberger Symphoniker"

cc)

6210.7180

"Zusatzförderung nach EOF"

dd)

8907.6300

"Verleihung des Volker-Hinninger-Preises"

 

- Mittelfreigabe: sofort -

 

 

3.  Der Ansatz der Haushaltsstelle 3650.7010 „Inventarisierung der Kunstdenkmäler“ kann erst freigegeben werden, wenn die Finanzierung über zweckgebundene Zuweisungen oder Spenden gesichert ist.

 

 

4.  Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, so kann das Wirtschafts- und Finanzreferat mit Zustimmung des Finanzsenates gesperrte Mittel früher freigeben und die freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände vorzeitig auszahlen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: