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Inhalt
ALLRIS - Auszug

28.07.2021 - 8 Satzung der Stadt Bamberg für die Stadtbildstelle

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr Dr. Pfeufer, Referent für Bildung, Schulen und Sport

 

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Beschluss

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die Satzung der Stadt Bamberg für die Stadtbildstelle:

 

Satzung der Stadt Bamberg für die Stadtbildstelle

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15.05.2018 (GVBl. S. 260) folgende Satzung:

 

Inhaltsübersicht:

§ 1 Öffentliche Einrichtung

§ 2 Aufgaben

§ 3 Nutzungsberechtigung

§ 4 Überlassung von Medien

§ 5 Nutzungsbedingungen für Online-Medien

§ 6 Haftung des Benutzers / der Benutzerin

§ 7 Gebühren und Auslagen

§ 8 Inkrafttreten

§ 1 Öffentliche Einrichtung

Die Stadtbildstelle Bamberg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bamberg und stellt die Grundversorgung der Bildungsträger in der Stadt Bamberg mit audiovisuellen Medien (Online-Medien, nach Absprache auch DVDs, CDs, Videos, Medienpakete) für den schulischen Betrieb sicher.

§ 2 Aufgaben

 Zu den Aufgaben der Stadtbildstelle zählen insbesondere

 1. Zentrale Bereitstellung und Verleih audiovisueller Medien für den Unterrichtseinsatz

 2. Beratung und Information der Bildungsträger zur Mediennutzung

 3. Medienpädagogische und  didaktische Beratung von Lehrkräften

 

§ 3 Nutzungsberechtigung

Die Stadtbildstelle kann von allen Personen genutzt werden, die bei Bildungsträgern (Schulen, Kindertagesstätten, Fachakademien etc.) im Gebiet der Stadt Bamberg tätig sind.

 

§ 4 Überlassung von Medien

(1) Nutzungsberechtigte können die Online-Medien über den Internetkatalog der Stadtbildstelle oder das Internetportal Mebis streamen oder als Download nutzen. Die nutzenden Personen können Online-Medien nach Freischaltung durch die Klassenlehrkraft über den Internetkatalog der Stadtbildstelle oder das Internetportal Mebis für einen bestimmten Zeitraum streamen.

(2) Physische Medien können von Nutzungsberechtigten über den Internetkatalog der Stadtbildstelle gesucht und nach Absprache per E-Mail mit der Leitung der Stadtbildstelle bestellt und abgeholt werden. Die Medien verbleiben maximal zwei Wochen (vierzehn Kalendertage) an der Schule. Die Nutzenden sind verantwortlich für die rechtzeitige Rückgabe oder die Verlängerung der Ausleihfrist der Medien. Dem Antrag auf Verlängerung kann stattgegeben werden, wenn die entsprechenden Medien nicht anderweitig vorbestellt sind.

 

§ 5 Nutzungsbedingungen für Online-Medien

(1) Die Stadtbildstelle räumt den Nutzenden das Recht ein, das heruntergeladene Medium für die Dauer ihres Unterrichtsprojektes zu verwenden; danach ist es zu löschen.

(2) Online-Medien dürfen nur von den unter den zugelassenen Nutzenden verwendet werden. Die Nutzung von Online-Medien setzt die vorherige Antragsstellung bei der Stadtbildstelle zur Erlangung einer offiziellen Zugangskennung voraus.

(3) Die Online-Medien dürfen auf dem Server der Bildungsträger gespeichert und auf deren stationären Rechnern genutzt werden, soweit sich aus den folgenden Absätzen nichts anderes ergibt.

(4) Die Online-Medien dürfen von Nutzungsberechtigten der Bildungsträger sowie auf dem heimischen PC per Stream und Download genutzt werden.

(5) Die Nutzungsberechtigten dürfen die Online-Medien zur Nutzung an Lernende weitergeben, soweit dies im unterrichtlichen Kontext stattfindet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Endnutzenden die Online-Medien auf dem heimischen PC ausschließlich mittels zeitlich begrenztem Link verwenden und die zur Verfügung gestellten Links keinesfalls veröffentlicht oder weitergegeben werden.

(6) Die Online-Medien dürfen im Rahmen des unterrichtlichen Kontexts bearbeitet werden, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien ist hierbei zulässig. Die Weitergabe und Veröffentlichung dieser Arbeiten ist nicht zulässig.

(7) Die beschriebenen Nutzungsrechte gelten nur für die Dauer des jeweils gültigen Lizenzzeitraumes. Ist die Geltungsdauer eines Mediums zeitlich eingeschränkt, so findet sich der entsprechende Hinweis im Mediendatenblatt des jeweiligen Online-Mediums. Nach Ablauf der Lizenzzeit ist das Medium nicht mehr downloadbar und/oder streambar und darf nicht mehr eingesetzt werden.

§ 6 Haftung des Benutzers / der Benutzerin

(1) Die nutzende Person haftet für jede Beschädigung und jeden Verlust der überlassenen Medien und Gegenstände.

(2) Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungspreis und bei der Beschädigung nach den Reparaturkosten.

(3) Reparatur und Wiederbeschaffung erfolgen durch die Stadtbildstelle Bamberg auf Kosten der benutzenden Person. Sie werden ihr/ihm schriftlich durch die Stadtbildstelle in Rechnung gestellt.

(4) Der nutzenden Person ist es untersagt, Schäden an den überlassenen Gegenständen selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.

(5) Der Nutzer stellt die Stadt Bamberg von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der unrechtmäßigen Nutzung der überlassenen Medien ableiten.

 

§ 7 Gebühren und Auslagen

Für die Benutzung der Stadtbildstelle erhebt die Stadt Bamberg Gebühren gemäß der Gebührensatzung für die Stadtbildstelle Bamberg.

 

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2021 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 40

Nein- Stimmen:  4

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Anlagen zur Vorlage