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ALLRIS - Auszug

03.12.2008 - 10 Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:     Verwaltungsrat Felix

 

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Beschluss

1.     Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2009 bleiben die im Vermögenshaushalt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze für Investitionen (Ausgabegruppen 93.., 94.., 95.. und 96..) der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen gesperrt.

 

2.         Die bei verschiedenen Stiftungen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsfördermaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98..) sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – bis zum 30.09.2009 gesperrt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt gesonderte Entscheidung.

 

3.         Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind

a)      die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2008 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen; gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderungsprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2008 Mittel bereitgestellt wurden, für die noch kein Bewilligungsbescheid bzw. Zustimmung zum Maßnahmebeginn vorliegen;

b)      die bei den einzelnen Stiftungen in dem Unterabschnitt „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Haushaltsansätze;

c)      die bei einzelnen Stiftungen ausgewiesenen Haushaltsansätze für Grunderwerb - Sperrsatz jedoch mit jeweils 50 v.H. des Ansatzes -;

d)      die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: