03.12.2008 - 9 Vollzug der Verwaltungshaushalte der von der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 03.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen – Verwaltungshaushalte – für das Haushaltsjahr 2009 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmeminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden die Haushaltsansätze,
a) die als „Ausgaben für einmalige Bedürfnisse“ in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „EA“ gekennzeichnet sind und
b) die als „übertragbare Ausgaben gemäß § 19 Abs. 1 KommHV“ in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „ÜB“ gekennzeichnet sind,
gesperrt bis zur
öffentlichen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung.
2. Ausgenommen von der
Sperre sind Haushaltsansätze, bei denen Zahlungen auf Grund gesetzlicher und
vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind. Die Mittelfreigabe erfolgt
sofort.
3. Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, so kann das Wirtschafts- und Finanzreferat mit Zustimmung des Finanzsenates gesperrte Mittel früher freigeben.