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ALLRIS - Auszug

28.09.2021 - 2 Verfügung nach Art. 37 Abs. 3 GO

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

 

 Der Finanzsenat nimmt von der Verfügung nach Art. 37 Abs. 3 GO des Oberbürgermeisters vom 07.09.2021 Kenntnis:

 

In der Sitzung des Finanzsenats vom 27.07.2021 wurden zunächst Mittel für Planungsleistungen zur Feststellung der Lüftbarkeit der Schulräume in den Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Bamberg bereitgestellt. Um bereits vor Abschluss dieser Überprüfung eine Ausschreibung für Räume, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten in jedem Fall mit einem Luftreinigungsgerät ausgestattet werden sollen, durchführen zu können, soll ein Betrag in Höhe von 210.000 € zzgl. 19 % MWST bereitgestellt werden.

 

Da das neue Schuljahr bereits vor der nächsten Sitzung des Finanzsenats beginnt, ist der Erlass nach­folgender Eilverfügung erforderlich:

 

 Verfügung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO:

 

1. Für die coronabedingten Aufwendungen werden außerplanmäßig folgende Mittel bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

20000.93550

Anschaffung Raumluftreiniger

249.900 €

249.900 €

 

2. Deckung erfolgt durch eine Rücklagenentnahme:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

91000.31000

Rücklagenentnahme

249.900 €

4.649.506,16 €

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig 

 

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Anlagen zur Vorlage