29.09.2021 - 2 Verfügung nach Art. 37 Abs. 3 GO
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 29.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 10 Amt für Zentrale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Stadtrat nimmt von der Verfügung nach Art .37 Abs. 3 GO des Oberbürgermeisters vom 04.06.2021 Kenntnis:
Das Sanierungsprojekt des WSV Neptun e.V. Bamberg wurde in das Bundessonderförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" aufgenommen. Der Förderbetrag beläuft sich auf 2,2 Mio. €. Die Förderkriterien des Bundes sehen vor, dass die Stadt Bamberg sich mit einem Kommunalanteil von mindestens 10 % an den Sanierungskosten beteiligen muss. Laut Beschluss des Stadtrates vom 22.07.2020 beträgt dieser Anteil 249.020 €.
Zum damaligen Projektstand waren allerdings die trennscharfen Zahlen der Gesamtmaßnahme noch nicht bekannt. Im Zuge des Förderverfahrens stehen nun die exakten Zahlen fest. Dabei ergibt sich abweichend vom damaligen Stadtratsbeschluss ein Eigenanteil von 289.493 €.
Da bereits am 17.09.2021 mit dem Fördermittelgeber die offizielle Bescheidübergabe mit Spatenstich stattfindet, kann hinsichtlich des neuen, erhöhten Kommunalanteils kein Stadtratsbeschluss mehr rechtzeitig gefasst werden. Daher ist der Erlass nachfolgender Eilverfügung erforderlich:
II. Verfügung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO:
1. Es wird außerplanmäßig folgende Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neue VE |
55100.98800 | Investitionszuschüsse | 289.493 € | 289.493 € |
2. Deckung:
Haushaltsstellenamentliche BezeichnungMinderungneuer Stand VE |
|
|
|
60000.94990 | Globalbetrag Investitionsmaßnahmen | 289.493 € | 710.507 € |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
562,6 kB
|