13.10.2021 - 2 Novelle Erschließungsbeitragssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 13.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung des Bau- und Werksenates
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderungsatzung für die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS):
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
(Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
vom
Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und den §§ 132, 133 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Stadt Bamberg folgende Satzung:
§1
Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 11. August 2020 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 21.08.2020 Nr. 16) wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Stadt Bamberg aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen, der Sachen und Rechte im Zeitpunkt der Bereitstellung sowie der vom Personal der Stadt Bamberg erbrachten Werk- und Dienstleistungen für die technische Herstellung der Einrichtung."
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die beschlossene Satzung bekanntzumachen und eine konsolidierte Lesefassung der gesamten Erschließungsbeitragssatzung - EBS im Internet bereitzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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454,4 kB
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12,3 kB
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