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ALLRIS - Auszug

26.10.2021 - 6 Nutzungskonzepte für die Tabakscheune, das Gebä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

a. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

b. Der im Sitzungsvortrag geschilderten Vorgehensweise wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Geller-Bornschlögl mit der Beplanung der Oberen Sandstraße 20 zu beginnen.

c. Von einer Unterbringung des Bamberger Marionettentheaters in dem Gebäude Obere Sandstraße 20 wird Abstand genommen. 

d. Der Unterbringung des Bamberger Marionettentheaters im Barockflügel von Schloss Geyerswörth wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen dafür weiter voranzutreiben.

e. Die Beschlüsse vom 12.07.2018 (Kultursenat) und 24.07.2018 (Finanzsenat) die "Tabakscheune" Nebingerhof als neue Spielstätte für das Bamberger Marionetten­theater herzurichten, werden aufgehoben. 

f. Die Tabakscheune wird in ihrer herkömlichen Nutzungsform erhalten und in der Stadt ansässigen Kultureinrichtungen (u.a. dem E.T.A. Hoffmann-Theater) als Depot- /Lagerstätte zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen dafür weiter voranzutreiben.

g. Den Finanzierungseckdaten laut Anlage wird zugestimmt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig 

 

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Anlagen zur Vorlage