15.12.2021 - 52 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 52
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 15.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bamberg für das
Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 263.394.400 | € |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 155.020.000 | €. |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 der Bamberger Service Betriebe wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 46.732.000 | € |
und in den Aufwendungen mit | 46.138.000 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 31.826.000 | €. |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 2.107.200 | € |
und in den Aufwendungen mit | 2.407.600 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 300.400 | €. |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 35.013.000 € neu festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 2.794.000 €,
b) auf den Bereich Konversion 30.069.000 € und
c) auf den Bereich Bahnausbau 2.150.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplans (Vermögensplan) der Bamberger Service Betriebe wird auf 19.085.000 € neu festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 52.705.000 € neu festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 49.205.000 €,
b) auf den Bereich Konversion 2.000.000 € und
c) auf den Bereich Bahnausbau 1.500.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Bamberger Service Betriebe wird auf 24.254.000 € neu festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 43.800.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Bamberger Service Betriebe wird auf 7.700.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister