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ALLRIS - Auszug

17.03.2022 - 7 Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII; An...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr Reiser, Amtsleitung Amt für soziale Angelegenheiten

 

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Beschluss

 

1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat stimmt dem Bericht der Verwaltung zu und beschließt, die in der Tabelle aufgeführten Werte als angemessene Heizkosten bzw. angemessene Verbrauchsgrenzen ab 01.01.2022 im SGB II und SGB XII anzuerkennen.

 

3. Der Antrag der BaLi-Die PARTEI-Stadtratsfraktion vom 18.01.2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

4. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.02.2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

5. Der Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 07.03.2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig 

 

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Anlagen zur Vorlage