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ALLRIS - Auszug

01.12.2010 - 22 Verwaltungshaushalt 2011 der Stadt Bamberg; Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

1.              Überplanmäßige Einnahmen, die sich im Laufe des Haushaltsjahres 2011 bei

 

a)        der Gewerbesteuer (HSt. 90000.00300),

 

b)        dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (HSt. 90000.01000),

 

c)        dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (HSt. 90000.01200),

 

d)        den Schlüsselzuweisungen (HSt. 90100.04100) oder

 

e)        den sonstigen Finanzzuweisungen (insbes. Gr. 06, 08 und 171)

 

gegenüber den ausgewiesenen Planansätzen ergeben, sind – soweit sie nicht für unabweisbare über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben benötigt werden – wie folgt zu verwenden:

 

§           Deckung eines evtl. Fehlbetrages bei der Bezirksumlage sowie der Krankenhausumlage nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG),

 

§           Mehrung der Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt (HSt. 91400.86020),

 

§           Sondertilgung fällig werdender Darlehen,

 

§           Aufbau einer nicht zweckgebundenen („freien“) Rücklage

 

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen nach Vorlage der Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung haushaltsrechtlich umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: