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ALLRIS - Auszug

08.12.2010 - 49 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

(1)              Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

167.214.000

€

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

31.304.000

€.

 

(2)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

33.573.000

€

und in den Aufwendungen mit

 

34.097.000

 

€

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

29.473.000

€.

 

(3)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.223.100

€

und in den Aufwendungen mit

 

2.524.100

 

€

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

301.000

€.

 

 

 

§ 2

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.890.200 € festgesetzt.

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 9.520.000 € festgesetzt.

 

(3)          Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.503.600 € festgesetzt.

 

(2)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 3.460.000 € festgesetzt.

 

(3)              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

(2)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

 

 

              Bamberg,

              STADT   BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

JA- Stimmen:        30             

Nein- Stimmen:      9