26.10.2022 - 8 Änderung der Satzungen der Volkshochschule und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 26.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung für die Städtische Musikschule:
Satzung
zur Änderung der Satzung für die Städtische Musikschule Bamberg (Musikschulsatzung)
vom
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), das zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für die Städtische Musikschule Bamberg vom 5. April 2019 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 12.04.2019 Nr. 7), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. September 2022 (Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 23.09.2022 Nr. 17), wird wie folgt geändert:
§ 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Dem Kuratorium gehören an:
- die Leitung des Kulturreferats der Stadt Bamberg
- je ein Sprecher / eine Sprecherin der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wählergruppierungen
- die Leitung der Musikschule
- der / die Vorsitzende des Fördervereins Städtische Musikschule Bamberg e.V.
- zwei Vertreter / Vertreterinnen der Musikschullehrkräfte
- zwei Vertreter / Vertreterinnen der Elternschaft
- zwei Vertreter / Vertreterinnen der Schülerschaft
Die Leitung der Musikschule unterstützt den Stadtrat bei der Berufung von Vertretern für das Kuratorium durch Unterbreitung geeigneter Vorschläge.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 1.November 2022 in Kraft.
2. Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung für die Städtische Volkshochschule:
Satzung
zur Änderung der Satzung der Volkshochschule der Stadt Bamberg (Volkshochschulsatzung)
vom
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), das zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Volkshochschule der Stadt Bamberg (Volkshochschulsatzung) vom 10.08.1976 (Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 27.08.1976 Nr. 18), zuletzt geändert durch Satzung vom 24. Juli 2020 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 31.07.2020 Nr. 15, wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Zu den Sitzungen des Kuratoriums sind der Oberbürgermeister, die Leitung des Kulturreferats und die Leitung der Volkshochschule sowie je ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wählergruppierungen einzuladen.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 1.November 2022 in Kraft.
3. Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung für die Kulturkommission:
Satzung
zur Änderung der Satzung für die Kulturkommission der Stadt Bamberg
vom
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), das zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für die Kulturkommission der Stadt Bamberg vom 5. Februar 2021 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 26.02.2021 Nr. 2) wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Der Kulturkommission gehören an:
a) Die Leitung des Kulturreferates der Stadt Bamberg als Vorsitzende/Vorsitzender.
b) je eine Vertretung der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wählergruppierungen
c) bis zu acht externe Sachverständige aus den Bereichen Literatur, Musik, Theater, Kleinkunst, Bildende Kunst, Junge Kunst und Kultur, Kulturveranstalter und Interdisziplinär.“
2. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Die Mitglieder der Kulturkommission aus der Mitte des Stadtrates werden von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wählergruppen benannt.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. November 2022 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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334,4 kB
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(wie Dokument)
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129,2 kB
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