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ALLRIS - Auszug

26.10.2022 - 6 Bildung von Fraktionen im Bamberger Stadtrat Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Hinterstein

 

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Beschluss

1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den ergänzenden Sitzungsvortrag zur zweiten Lesung zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat nimmt den Beitritt von Frau Dr. Redler zur CSU-Stadtratsfraktion zur Kenntnis.

3. Der Stadtrat der Stadt Bamberg hebt den Beschluss vom 24.06.2020 (VO/2020/3230-R1) in den Ziffern 2 lit. a), c) und d) sowie den Beschluss vom 27.01.2021 (VO/20213985-R1) in den Ziffern 2 und 3 auf.

4. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt unter Aufrechterhaltung und Ergänzung seines bereits in der Vollsitzung vom 20.09.2022 gefassten Änderungsbeschlusses den Erlass folgender Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Ortssatzung):

Satzung

zur Änderung der Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33 und 56 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 5. April 2022 (Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 08.04.2022 Nr. 6) wird wie folgt geändert:

(2) § 3 Abs. 2 Buchst. c S. 3 wird ersatzlos gestrichen.

(3) § 3 Abs. 2 Buchst. e erhält folgende neue Fassung:

Der/Die Fraktionssprecher/in jeder Stadtratsfraktion, und die/der Sprecherin/Sprecher einer Ausschussgemeinschaft und die/der Sprecher/innen der Wählergruppierungen mit Sitz in den Senaten oder gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen erhält für jede wahrgenommene Sitzung des Senates oder Ausschusses zusätzlich pauschal ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 ."

§ 2

Diese Satzung tritt am 21. September 2022 in Kraft."

 

5. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt, seine Geschäftsordnung in der aktuell gültigen Fassung wie folgt zu ändern:

 

a. § 9 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

Von den Fraktionen, Wählergruppierungen und Ausschussgemeinschaften soll für jeden Senat und gesetzlich vorgeschriebenen Ausschuss, soweit darin vertreten, eine Sprecherin oder ein Sprecher benannt werden."

b. § 11 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

In den Ausschüssen müssen die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten sein (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO)."

c. § 11 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

Die Fraktionen, Gruppierungen und Ausschussgemeinschaften schlagen die Mitglieder der Ausschüsse namentlich vor; sie benennen gleichzeitig für jedes Ausschussmitglied mindestens einen, höchstens jedoch bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter."

d. § 29 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

Ist eine Behandlung nicht innerhalb von drei Monaten möglich, so hat das jeweils zur Vorbereitung zuständige Referat rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine mit einer ausreichenden Begründung versehene Zwischennachricht an die Antrag stellenden Personen, Fraktionen, Gruppierungen oder Ausschussgemeinschaften sowie an die übrigen Fraktionen / Gruppierungen / Ausschussgemeinschaften zu veranlassen."

 

6. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung möglicher Erstattungsansprüche hinsichtlich gewährter Entschädigungen.

7. Die Anträge von Stadtratsmitglied Pöhner vom 26.10.2022 und Stadtratsmitglied Schwimmbeck vom 26.10.2022 werden in der nächsten Vollsitzung in einer dritten Lesung behandelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.

Einstimmig 

 

zu 2.

Einstimmig

 

zu 3.

Ja- Stimmen: 33 

Nein- Stimmen: 11

 

Zu 4.

Ja- Stimmen: 33 

Nein- Stimmen: 11

 

Zu 5.

Einstimmig

 

Zu 6.

Einstimmig

 

Zu 7

Einstimmig