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ALLRIS - Auszug

25.01.2011 - 4 Bildung von Haushaltsausgaberesten bei übertrag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Verwaltungsdirektor Distler

 

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Beschluss

Die nachfolgenden Haushaltsansätze der Verwaltungshaushaltspläne 2010 der Schwesternhaus-Stiftung und Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung sind für übertragbar erklärt; von der Bildung der entsprechenden Haushaltsausgabereste gemäß § 19 Abs. 2 KommHV wird Kenntnis genommen:

 

Erläuterungen:

 

1      Die Fördermittel des HJ 2010 waren zu gering, um eine Förderaktion an bedürftige Seniorinnen durchführen zu können. Die Förderaktion wurde deshalb auf das HJ 2011 verschoben.

2      Der Förderantrag für das Projekt „Opstapje“ des Jugendamtes zur Förderung elterlicher Erziehungskompetenz wurde in 2010 vorgelegt. Die Fördermittel des HJ 2010 waren zu gering, um dem Antrag in 2010 stattgeben zu können. Die Auszahlung des Förderantrages ist deshalb im HJ 2011 vorgesehen.

3      Die Unterstützung der Förderaktion an bedürftige Seniorinnen zusammen mit der Schwesternhaus-Stiftung konnte auf Grund zu geringer Fördermittel in 2010 nicht durchgeführt werden und wird deshalb auf das HJ 2011 verschoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: