30.11.2022 - 11 Haushaltsberatungen 2023 Bereitstellung von Hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 30.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung des Finanzsenates
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Felix
Der im Haushaltsplan festgelegte Zuschuss für Stadtmarketing Bamberg e. V. wird als Deckungsvorschlag bei diversen Haushaltsanträgen der Fraktionen, Gruppierungen und Ausschussgemeinschaften als Deckungsvorschlag angegeben. Daher erfolgt auf Antrag der Verwaltung folgender Beschluss:
Die Freigabe der Mittel erfolgt erst nachdem ein Stadtratsbeschluss (Vollsitzung) über ein mögliches Verhandlungsergebnis mit dem Vorstand des Stadtmarketing Bamberg e. V. gefasst worden ist.
Stadtratsmitglied Stieringer nimmt gem. Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion:
Erhöhung des Ansatzes der Haushaltsstelle 34000.62020 um 10.000,00 Euro
Abstimmungsergbnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 11
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion:
Bildung einer neuen Haushaltsstelle mit 60.000,00 Euro für „Anreizprogramm Kurzzeitpflege mit zehn zusätzlichen Plätzen pro Monat zu je 500,00 Euro“
Abstimmungsergbnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 8
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion:
Bildung einer neuen Haushaltsstelle mit 60.000,00 Euro zur Förderung der Kurzzeitpflege
Abstimmungsergbnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 8
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der BBB-Stadtratsfraktion:
Mittelbereitstellung für Eislaufbahn 2023 / 2024 in Höhe von 20.000,00 Euro
Abstimmungsergbnis:
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 14
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der Ausschussgemeinschaft FW-BuB-FDP sowie Stadtratsmitglied Einwag und Stadtratmitglied Stieringer:
Bildung einer neuen Haushaltsstelle mit 160.000,00 Euro für die Wiedereinführung der kostenfreien ersten Parkstunde
Auf Antrag der Verwaltung wird der Antrag zur Behandlung in den Mobilitätssenat verwiesen
Abstimmungsergbnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 2
Die Behandlung erfolgt im Mobilitätssenat.
Antrag der Ausschussgemeinschaft VOLT-ödp-BM:
Anhebung der Globalbeträge Sport, Soziales, Jugend und Kultur um 10 % zum Inflationsausgleich
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 14
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der Ausschussgemeinschaft VOLT-ödp-BM:
Anhebung der Mittel der Unterstützungsfonds für Schule, Zusammenhalt, Mobilität/Klima und Wirtschaft um 10 %
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 14
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Zuschüsse:
a) Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2023 der Gruppen 70 und 71 werden genehmigt.
b) Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2023 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.
c) Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 26.10.2022, Nr. VO/2022/5862-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.
2. Globalansätze:
Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.
Haushaltsstelle | Globalansatz für | anordnungsbefugte Dienststelle | zuständiger Fachsenat |
30000.70000 | Kultur | Amt 45 | Kultursenat |
40700.70000 | Jugend | Amt 51 | Familien- und Integrationssenat |
47010.70000 | Soziales | Amt 50 | Familien- und Integrationssenat |
55100.70000 | Sport | Amt 49 | Kultursenat |
Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.
3. Verfahrensregelung:
Für rein freiwillige Zuschüsse der Hauptgruppe 7 sind durch die anordnungsbefugte Dienststelle Verwendungsnachweise und ggf. weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage dieser Nachweise und Unterlagen ist Voraussetzung für eine künftige Zuschussgewährung. Bei Auszahlung der Zuschüsse sind die Zuschussempfänger über diese Vorgehensweise entsprechend zu informieren.
4. Mittelfreigabe:
Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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