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ALLRIS - Auszug

23.02.2011 - 9 Förderprogramm Soziale Stadt Bamberg - Beschlus...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Haupt

 

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Beschluss

1.        Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag des Sozial- und Umweltreferates zur Kenntnis.

 

2.        Der Stadtrat beschließt die Ergänzungen der Satzung „Förderverein Soziale Stadt“:

 

              § 2 Abs. 1 lautet neu:

 

Zweck des Vereins ist die Förderung der Verbesserung der Lebensqualität und des gesellschaftlichen und sozialen Lebens der Menschen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf in Bamberg.

 

Derzeit betrifft dies die Gebiete Gereuth-Hochgericht und Starkenfeldstraße. Eine Ausdehnung auf weitere Gebiete in Bamberg, die einer besonderen Förderung bedürfen, ist möglich.

 

Der Verein ist gemeinnützig tätig durch:

 

Förderung gesunder Lebensverhältnisse bzw. Förderung der Gesundheitsprävention der Menschen in den Stadtteilen (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung).

 

Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs.2 Nr. 4 Abgabenordnung)

 

Förderung von Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung)

 

Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung)

 

Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 Abgabenordnung)

 

              § 8 Abs. 1 lautet neu:

              „Der Vorstand besteht aus mindestens 5 und maximal 7 Mitgliedern, darunter ein geborenes Mitglied (Stadt Bamberg). Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und mindestens einem Beisitzer/einer Beisitzerin bis maximal 3 Beisitzer/innen. Der erste Vorsitzende ist das geborene Mitglied, die übrigen Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

Bis zu einer Neuwahl bleibt der ‚Vorstand im Amt. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Gesamtvorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des/der Ausgeschiedenen wählen.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:             

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Anlagen zur Vorlage