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ALLRIS - Auszug

16.03.2011 - 4 Widmung von Straßen und Wegen Beschränkt-öffent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Ilk

 

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Beschluss

 

1.      Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Stadtentwicklungssenat beschließt gemäß Art. 7 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes folgende Umstufung:

2.1  Die in der Stadt Bamberg bestehende Wegstrecke Teilfläche Unterer Leinritt Fl. Nr. 491 wird mit Wirkung zum 01.04.2011 als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.

Auf die Umsetzung der Vorgaben des Art. 7 Abs. 4 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes bezüglich der vorigen Ankündigung der geplanten Umstufung kann verzichtet werden.

2.2  Die umzustufende Straßenstrecke beginnt an der Frutolfstraße an der Fl. Nr. 3352/88 und endet an der Heinrich-Semlinger-Straße bei Fl. Nr. 515/5 nach 803 m.

2.3  Die Straßenstrecke wird Bestandteil des Unteren Leinritts.

2.4  Verfügungsberechtigte über die Straßenfläche sowie Baulastträger ist jeweils die Stadt Bamberg.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage