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ALLRIS - Auszug

06.07.2011 - 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz; hier: Art. 2 Denkm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Ilk

              Oberrechtsrat Bauer-Banzhaf

 

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Beschluss

Der Bau- und Werksenat nimmt von den Ergänzungen der vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege aufgrund Art. 2 DSchG erstellten Denkmalliste Kenntnis, erhebt keine grundsätzlichen Einwände und stellt das Benehmen der Gemeinde nach Art. 2 DSchG her.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: