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ALLRIS - Auszug

13.07.2011 - 4 BEBAUUNGSPLANVERFAHREN NR. 114 E Vorhabenbezoge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Ilk

              Herr Sandler

              Herr Pomtow

              Herr Pfaffenberger

 

 

Die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion

„Der Auslobungstext ist wie folgt zu ändern:

1.              4.3 Maß der Nutzung

              Neu:

              a) insgesamt eine BGF von 14.000 m²

              b) davon mindestens 25% Wohgnanteil.

 

2.              5.1 Leitgedanken

              Neu:

‚die oberirischen Gebäude mit denkmalpflegerischer Relevanz sind zu erhalten und zu integrieren’.

              Zu streichen: Fazit

 

3.              5.2 Nutzungskonzept

              Neu:

              ‚Das Untergeschoss (Höhe 5 m) ist im Bereich des Bodendenkmals (siehe Anlage Generalkonservator Greipl vom Mai 2011, Beteiligung der TÖB) auf 2,5 m zu erhalten.’“

 

werden abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 1 und Nr. 2:

JA-Stimmen:         8

Nein-Stimmen:      4

 

Abstimmungsergebnis zu Nr.3:

JA-Stimmen;         7

Nein-Stimmen:      5

 

 

Der Antrag der FW-Stadtratsfraktion

„Der Auslobungstext ist wie folgt zu ändern:

‚Die Gebäude Hellerstraße 11-15 sind samt Kellern und anderen Bodendenkmälern samt Rückgebäuden zu erhalten und denkmalgerecht in die Planung zu integrieren.’“

wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen.        8

Nein-Stimmen:    4

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Beschluss

1.            Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.            Der Stadtentwicklungssenat stimmt dem Auslobungstext zum Gestaltungswettbewerb „Quartier an der Stadtmauer in Bamberg“ mit folgender Maßgabe zu:

 

a)              Es ist zu prüfen, ob der prozentuale Anteil an Wohnnutzung erhöht werden kann.

 

b)              Zum vollständigen Erhalt der Stadtmauer, der Mikwe sowie der vermuteten Reste der Synagoge und deren angemessene, würdige und gestalterische Integration in das Gesamtvorhaben ist zu prüfen, ob die Gebäude Hellerstraße 13 und 15 - oder Teile davon – einschließlich der Rückgebäude und Keller erhalten werden können. In diesem Zusammenhang sollte auch der Erhalt des Kellers Hellerstraße 11 geprüft werden.

 

c)              6.1 Gestaltung

                            Dachgestaltung auch zur Straßenseite offene Bauweise zulassen.

 

d)              6.2 Denkmalschutz

                            Eingaben und Anregungen der Denkmalpflege sind zu berücksichtigen.

 

e)              Hinweis auf Begrenzung der Höhen zu FlNrn. 267 und 273/2 und 273/4

 

f)                            Die Leitgedanken des Auslobungstextes sind entsprechend anzupassen.

 

 

3.            Die Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 05.07.2011 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen:         11

Nein-Stimmen:       1             

 

Nr. 2 a) erfolgt auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion

Nr. 2 b) erfolgt auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion

Nrn. 2 c und d) erfolgen auf Antrag der GAl-Stadtratsfraktion

Nrn. 2 e und f) erfolgen auf Antrag der FW-Stadtratsfraktion

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Anlagen zur Vorlage