25.10.2011 - 7 Sponsoringrichtlinie der Stadt Bamberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 25.10.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Vom Sitzungsvortrag wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Die Sponsoringrichtlinie der Stadt Bamberg mit Anlagen 1 und 2 wird vom Stadtrat genehmigt.
3. Die Stadt Bamberg richtet sich bei der Annahme von Sponsoringangeboten künftig verpflichtend nach der eigenen Sponsoringrichtlinie.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, Sponsoringangebote ab einem Betrag von 3.000 netto, soweit eine Sitzung stattfindet, monatlich dem Stadtrat zur Entscheidung der Annahme vorzulegen.
5. Sponsoringangebote, die den Betrag von 3.000 netto unterschreiten, können von der Verwaltung selbst angenommen werden und brauchen nicht dem Stadtrat vorgelegt werden.
6. Die gesponserten Dienststellen haben die an sie geleisteten Sponsoringmaßnahmen eines Jahres in eine Aufstellung nach Muster Anlage 1 zur Sponsoringrichtlinie einzutragen und diese Aufstellung bis zum 31.01. des Folgejahres an das Kämmereiamt zu übersenden.
7. Das Kämmereiamt führt ein Sponsoringverzeichnis nach Muster Anlage 2 zur Sponsoringrichtlinie, in dem sämtliche Sponsoringmaßnahmen eines Kalenderjahres eingetragen werden und das nach Ablauf desselben bis zum 31.03. des Folgejahres dem Rechnungsprüfungsamt und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu übermitteln ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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458,2 kB
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