30.11.2011 - 12 Verleihung der Auszeichnung "BArrierefrei - Leb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 30.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 52 Amt für Inklusion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt folgende Änderungssatzung:
Satzung
zur Änderung der Satzung für die Verleihung der Auszeichnung BArrierefrei Leben, Einkaufen und Genießen ohne Hindernisse
Vom
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400), folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für die Verleihung der Auszeichnung BArrierefrei Leben, Einkaufen und Genießen ohne Hindernisse der Stadt Bamberg vom 10. Januar 2011 (Rathaus Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 14.01.2011 Nr. 1+2) wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird ein neuer Absatz 2 hinzugefügt:
(2) Über die Auszeichnung stellt die Stadt Bamberg eine Urkunde aus, die vom Oberbürgermeister der Stadt Bamberg unterzeichnet wird.
2. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Auszeichnung kann an natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts verliehen werden, die sich in besonders vorbildlicher, herausragender Weise für ein Bamberg ohne Hindernisse im Sinne der Barrierefreiheit engagieren oder engagiert haben. Ein und dasselbe Engagement kann nur einmal mit der Auszeichnung bedacht werden.
3. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die eingegangenen Vorschläge werden von einer Jury gesichtet und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung erarbeitet die Jury eine Empfehlung der auszuzeichnenden Person oder Personen und legt diese dem Stadtrat zur Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung vor.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.