07.12.2011 - 27 Haushaltsberatungen 2012 Vollzug des Verwaltun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2012 Verwaltungshaushalt zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der
a) Ausgabengruppen 5 und 6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand)
sowie der
b) Ausgabengruppen 73 79 (Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe)
grundsätzlich wie folgt freigegeben:
· zum 01.01.2011 in Höhe von 25 %
· zum 01.04.2011 in Höhe von 50 %
· zum 01.07.2011 in Höhe von 75 %
· zum 01.10.2011 in Höhe von 100 %
2. Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze der
· Ausgabengruppe 51 (= Unterhalt des sonst. unbeweglichen Vermögens)
· Ausgabengruppe 52 (= Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
sonst. Gebrauchsgegenstände)
· Ausgabengruppe 56 (= besondere Aufwendungen für Bedienstete) sowie die
· Untergruppe 630 (= Planungs- und Projektkosten, Öffentlichkeitsarbeit, allg. Sachaufwand)
wie folgt freigegeben:
· zum 01.01.2012 in Höhe von 20 %
· zum 01.04.2012 in Höhe von 40 %
· zum 01.07.2012 in Höhe von 65 %
· zum 01.10.2012 in Höhe von 90 %
Die 10-%-igen Restbeträge der betroffenen Planansätze bleiben dauerhaft gesperrt und werden zur Stärkung der Überschusszuführung aus dem Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Rahmen der Jahresrechnung 2012 eingezogen.
3. Die Sperre nach Ziffer 1 lit. a) und Ziffer 2 gilt grundsätzlich nicht für
3.1 sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 53 (v. a. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen)
3.2 sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 54 (v. a. Nebenkosten, ständige Lasten)
3.3 sämtliche Haushaltstellen der Gr. 5550, 6420 und 6440
(= ehem. Sammelnachweises Nr. 10 Versicherungen)
3.4 sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 5770 (gesetzliche Lernmittel)
3.5 sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 6369 (= Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsentgelte)
3.6 sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 64 (v. a. Steuern, Gebühren, Beiträge)
3.7 sämtliche Haushaltstellen der Gr. 661 (= Mitgliedsbeiträge)
3.8 sämtliche Haushaltsstellen des Budgetringes 400 (Gastschülerbeiträge Gr. 6720)
3.9 sämtliche Haushaltstellen der Gr. 679 (= Erstattungen von Verwaltungskosten und sonst. Gemeinkosten i. S. v. § 14 Abs. 3 KommHV-Kameralistik Innere Verrechnungen)
3.10 sämtliche Haushaltstellen der Gr. 68 (= kalkulatorische Kosten)
3.11 sämtliche in dem Budgetring Nr. 180 zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen, die vom Amt 23 bewirtschaftet werden (betr. v. a. Sonderbauunterhalt
Gr. 503 , diverse Wartungsverträge Gr. 5029 etc.)
3.12 sämtliche in Budgets zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen;
diese finden sich im Einzelnen in
UA 20110 | Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg |
UA 21501 - 21513 | Grund- und Hauptschulen |
UA 22000 | Graf-Stauffenberg-Realschule |
UA 24300 | Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule |
UA 26000 / 26500 | Staatliche Fachoberschule/Berufsoberschule |
UA 32100 | Kunstausstellungen |
UA 32110 | Sammlung Ludwig |
UA 32120 | Historisches Museum |
UA 33100 | E.T.A.-Hoffmann-Theater |
UA 33330 | Musikschule |
UA 35000 | Volkshochschule |
UA 56000 | Volkspark |
UA 56100 | BgA Fuchspark-Stadion im Volkspark |
UA 56200 | Sportzentrum im Stadtteil Gaustadt |
UA 56250 | Sportplatz im Stadtteil Wildensorg |
UA 56600 | Eisbahnen |
UA 58000 | Park- und Gartenanlagen |
UA 79000 | Tourismus-& Kongress-Service |
UA 84500 | Konzert- und Kongresshalle |
3.13 die Haushaltsstellen des Budgetringes Nr. 95 des Amtes 40
(betr. UA 2150 Grund- und Hauptschulen)
3.14 sämtliche Haushaltstellen innerhalb des UA 0520 Wahlen
3.15 die Verfügungsmittel des Oberbürgermeisters (HSt. 00010.66000)
3.16 folgende Einzelhaushaltsstellen:
· 21500.57510 Aufwand für Unterrichtswege (Amt 40)
· 29000.639xx Schülerbeförderung gesetzliche Kostenfreiheit (Amt 40)
· 30000.63000 Preisverleihungen (Amt 45)
· 36000.63030 Anpachtung von Grundstücken für Naturschutzzwecke (Amt 231)
· 36500.50980 Unterhalt der Denkmäler, Gedenktafeln u. Kunstbrunnen (Amt 62)
· 46010.52050 Unterhalt und Ergänzung des Inventars inkl. EDV-Ausstattung
(Amt 51)
· 55000.63000 Sachaufwand für Veranstaltungen i. R. d. Sportförderung (Amt 40)
· 79150.63040 Aufwendungen für die ARGE Bamberg-Forchheim WiR (Amt 231)
· 79150.63050 Aufwendungen für Metropolregion (Ref. 4)
· 79150.63070 Logistikkooperation in der Metropolregion Nürnberg (Ref. 1)
· 88300.51900 Unterhalt und Kultivierung von Grundstücken (Amt 231)
4. Die Sperren nach Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten generell nicht
· soweit Zahlungen aufgrund rechtlicher (gesetzlicher oder vertraglicher) Verpflichtungen zu leisten sind sowie
· für die Ansätze jener Haushaltsstellen, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert ausgesprochen wurde.
5. Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt für einmalige Bedürfnisse (in der Erläuterungsspalte des Haushaltsplanes mit EA gekennzeichnet) bleiben abweichend von Ziffer 1 bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung gesperrt (vgl. Art. 69 GO).
6. Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren Prozentsatz als den in Ziffer 1 und Ziffer 2 genannten Prozentsätzen oder auch vollständig freizugeben.