07.12.2011 - 28 Haushaltsberatungen 2012 Vollzug des Verwaltun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 28
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2012 Verwaltungshaushalt zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze,
a) die als freiwillige Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale, gemeinnützige oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige Institutionen im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg unter der Ausgabengruppe 70 ausgewiesen sind,
bis zum 30.09.2012 gesperrt
b) die als Zuweisungen und sonst. Zuschüsse für laufende Zwecke" im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg unter der Ausgabengruppe 71 ausgewiesen sind,
bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung gesperrt.
2. Die Sperre nach Ziffer 1 gilt nicht für
2.1 sämtliche Haushaltsansätze, bei denen Zahlungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind
- Mittelfreigabe: sofort -
2.2 sämtliche in dem Budgetring Nr. 510 zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen der Ausgabengruppe 70, die vom Amt 51 bewirtschaftet werden. Diese Haushaltsstellen werden wie folgt freigegeben:
· zum 01.01.2012 in Höhe von 25 %
· zum 01.04.2012 in Höhe von 50 %
· zum 01.07.2012 in Höhe von 75 %
· zum 01.10.2012 in Höhe von 100 %
2.3 die Ansätze der Haushaltsstellen
· 36500.70000 Zuschuss an die ARGE Historische Städte für die Geschäftsstelle
(Amt 63)
· 37000.70310 Zuschuss an Religionsgemeinschaften für Arbeiten des Gartenamtes
(Amt 20 BR 370)
· 37000.70320 Vertragliche Arbeiten des Gartenamtes für Religionsgemeinschaften
(Amt 20 BR 370)
· 55100.70560 Zuschuss an Turn- und Sportvereine für den Unterhalt von
Sportplätzen (Amt 40)
· 55100.70580 Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Benutzung des Hallenbades
(Amt 40)
· 79100.71800 Betriebszuschuss an die Verbraucherzentrale (Amt 20)
- Mittelfreigabe nach Rechtskraft der Haushaltssatzung -
2.4 die Ansätze der Haushaltsstellen
· 30000.70000 Zuschüsse Globalbetrag (Amt 45)
· 40700.70200 Zuschüsse Globalbetrag (Amt 51)
· 55100.70000 Zuschüsse Globalbetrag (Amt 40)
- Mittelfreigabe zu 50% nach Rechtskraft der Haushaltssatzung;
die Verteilung erfolgt durch den zuständigen Fachsenat -
2.5 der Ansätze der Haushaltsstellen
· 40700.70000 Zuschüsse Globalbetrag (Amt 51)
· 47010.70000 Zuschüsse Globalbetrag (Amt 50)
- Mittelfreigabe zu 75% nach Rechtskraft der Haushaltssatzung;
die Verteilung erfolgt durch den zuständigen Fachsenat -
2.6 die Ansätze der Haushaltsstellen
· 00200.70000 Zuschüsse für Veranstaltungen Dritter (Ref. 1/Amt 10)
· 00200.70010 Zuschüsse an Bamberger Vereine für Veranstaltungen
in der Konzerthalle (Ref. 1/Amt 10)
· 27000.71700 Betriebszuschuss an privates sonderpädagogisches Förderzentrum
(Amt 40)
· 30000.70010 Zuschüsse an Bamberger Vereine für Veranstaltungen
in der Konzerthalle (Amt 45)
· 55100.70550 Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Anwesenheitsgeld
(Amt 40)
· 79100.71850 Betriebszuschuss an den Stadtmarketing-Verein (Amt 20)
- Mittelfreigabe zu 50% sofort;
im Übrigen nach Rechtskraft der Haushaltssatzung
2.7 die Ansätze der Haushaltsstellen
· 21500.70020 Zuschuss zur Mittagsbetreuung (Amt 40)
· 31200.71800 Zuschuss an den Universitätsbund Bamberg (Amt 233)
· 33200.70200 Zuschuss an die Bamberger Symphoniker (Amt 20)
· 46010.70900 Zuschuss an iSo e.V. (Amt 51)
· 62100.71800 Zusatzförderung nach EOF (Amt 62)
· 79100.71810 Betriebszuschuss an das Innovations- und Gründerzentrum (Amt 231)
· 88000.71800 Betriebskostenzuschuss (Amt 10)
- Mittelfreigabe: sofort -
3. Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2012 entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die lfd. Ausgaben nicht steigen, kann das Finanzreferat (mit der Zustimmung des Finanzsenates) gesperrte Mittel früher freigeben und die freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände vorzeitig auszahlen.