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ALLRIS - Auszug

07.12.2011 - 22 Verwaltungshaushalt 2012 der Stadt Bamberg; Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Überplanmäßige Einnahmen, die sich im Laufe des Haushaltsjahres 2012 bei

 

a)        der Gewerbesteuer,

 

b)        dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,

 

c)        dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer,

 

d)        den Schlüsselzuweisungen oder

 

e)        den sonstigen Finanzzuweisungen

 

gegenüber den ausgewiesenen Planansätzen ergeben, sind – soweit sie nicht für unabweisbare über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben benötigt werden – wie folgt zu verwenden:

 

§           Deckung eines evtl. Fehlbetrages bei der Bezirksumlage sowie der Krankenhausumlage nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG),

 

§           Mehrung der Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt,

 

§           Sondertilgung fällig werdender Darlehen,

 

§           Aufbau einer Haushaltsausgleichsrücklage,

 

§           Aufstockung der nicht zweckgebundenen („freien“) Rücklage.

 

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen nach Vorlage der Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung haushaltsrechtlich umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: