07.12.2011 - 29 Errichtung einer Kinderkrippe mit 2 Gruppen im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 29
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:
Dem Stadtrat wird empfohlen:
2.1 den Bedarf von 24 Krippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für die Kinderkrippe in der Nürnberger Straße 55, 96050 Bamberg als bedarfsnotwendig anzuerkennen.
2.2 Dem Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. die Betriebsträgerschaft für diese zweigruppige Kinderkrippe zu übertragen.
2.3 Den Haushaltsansatz 2011 in Höhe von 100.000,00 bei Haushaltsstelle 46400.98750 in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen.
2.4 Die restlichen Haushaltsmittel von 650.000,00 in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 bereit zu stellen.
2.5 Dem Bauträger der Maßnahme, Frau Dr. Birgit Eis, Wunderburg 2, 96050 Bamberg, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe zu gewähren und zwar:
2.5.1 Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg
in Höhe der staatlichen Förderung = 550.058,00
2.5.2 einen weiteren freiwilligen Zuschuss
in Höhe von 2/3 der Restkosten = 199.853,00
somit insgesamt maximal bis zu 749.911,00
2.6 Zur dinglichen Absicherung der städtischen und staatlichen Finanzmittel einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch vornehmen zu lassen.
2.7. Dem Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. einen jährlichen Mietzuschuss in Höhe der tatsächlichen Kaltnettomiete, derzeit von 11.400,00 jährlich vorbehaltlich der jeweiligen Mittelbereitstellung im Haushaltsplan der Stadt Bamberg zu gewähren.
Anlagen zur Vorlage
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