07.12.2011 - 4 Leistungsgewährung nach dem SGB II und dem SGB ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die unter Ziffer 1 berechneten Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft und den Nebenkosten sowie den Heizkosten ab dem 01. Januar 2012 anzuwenden.
2. Die lfd. Nr. 1 der Nachschiebeliste wird zum Beschluss erhoben.
3. Im übrigen wird der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 25.07.2011 in die zweite Lesung verwiesen. Eine Neuberechnung der Angemessenheitsgrenze für die Miete ist im 1. Halbjahr 2012 vorzunehmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,7 kB
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