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ALLRIS - Auszug

07.12.2011 - 4 Leistungsgewährung nach dem SGB II und dem SGB ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Haupt

              Rechtsdirektor Hinterstein

 

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Beschluss

1.    Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die unter Ziffer 1 berechneten Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft und den Nebenkosten sowie den Heizkosten ab dem 01. Januar 2012 anzuwenden.

 

2.              Die lfd. Nr. 1 der Nachschiebeliste wird zum Beschluss erhoben.

 

3.              Im übrigen wird der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 25.07.2011 in die zweite Lesung verwiesen. Eine Neuberechnung der Angemessenheitsgrenze für die Miete ist im 1. Halbjahr 2012 vorzunehmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:             

 

Nr. 2 erfolgt auf Antrag von Oberbürgermeister Starke

Nr. 3 erfolgt auf Antrag von Stadtratsmitglied Gack

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Anlagen zur Vorlage