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ALLRIS - Auszug

14.12.2011 - 51 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              OB Starke

 

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Beschluss

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

(1)              Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

173.556.000

€

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

23.469.000

€.

 

(2)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

33.981.300

€

und in den Aufwendungen mit

 

34.386.300

 

€

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

37.746.000

€.

 

(3)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.214.000

€

und in den Aufwendungen mit

 

2.515.000

 

€

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

301.000

€.

 

 

 

 

 

§ 2

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.824.300 € festgesetzt.

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 12.770.000 € festgesetzt.

 

(3)          Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.301.000 € festgesetzt.

 

(2)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 4.420.000 € festgesetzt.

 

(3)              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

(2)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

 

 

              Bamberg,

              STADT   BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

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Abstimmungsergebnis:

JA- Stimmen:         34             

Nein- Stimmen:       6