14.12.2011 - 52 Gemeinsame Haushaltssatzung für die von der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 52
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 14.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Gemeinsame
H A U S H A L T S S A T Z U N G
für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2012.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2012 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung wird auf 1.500.000 festgesetzt.
(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung auf 106.000 und der St.-Getreu-Stiftung auf 240.160 festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf
a) 500.000 für die Antonistift-Stiftung,
b) 1.000.000 für die Bürgerspital-Stiftung,
c) 500.000 für die St.-Getreu-Stiftung,
d) 60.300 für die Krankenhaus-Stiftung,
e) 2.100 für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung,
f) 5.600 für die Waisenhaus-Stiftung,
g) 36.800 für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung,
h) 20.200 für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung,
i) 3.500 für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim´sche-Stiftung,
j) 1.200 für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,
k) 32.200 für die Edgar-Wolf´sche Stiftung,
l) 1.700 für die Firnhaber-Trendel-Stiftung,
m) 700 für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung,
n) 2.700 für die Schwesternhaus-Stiftung,
o) 35.700 für die Rudolf-Kraus-Stiftung,
p) 2.400 für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung,
q) 700 für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und
r) 300 für die Schiffauer-Stiftung.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.