"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Auszug

14.12.2011 - 52 Gemeinsame Haushaltssatzung für die von der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Vortrag:              OB Starke

 

Reduzieren

Beschluss

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2012.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haus­haltssatzung:

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2012 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

(2)   Kreditaufnahmen für  Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung auf 106.000 € und der St.-Getreu-Stiftung auf 240.160 € festgesetzt.

(2)     Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a)                 500.000 € für die Antonistift-Stiftung,

b)              1.000.000 € für die Bürgerspital-Stiftung,

c)                500.000 € für die St.-Getreu-Stiftung,

d)                   60.300 € für die Krankenhaus-Stiftung,

e)                              2.100 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung,

f)                              5.600 € für die Waisenhaus-Stiftung,

g)                            36.800 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung,

h)                            20.200 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung,

i)                                          3.500 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim´sche-Stiftung,

j)                              1.200 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)                            32.200 € für die Edgar-Wolf´sche Stiftung,

l)                              1.700 € für die Firnhaber-Trendel-Stiftung,

m)                                 700 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung,

n)                              2.700 € für die Schwesternhaus-Stiftung,

o)                            35.700 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung,

p)                            2.400 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung,

q)                                 700 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

r)                                          300 € für die Schiffauer-Stiftung.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: