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ALLRIS - Auszug

27.03.2012 - 3 Bildung von Haushaltsausgaberesten bei übertrag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

Die nachfolgenden Haushaltsansätze der Verwaltungshaushaltspläne 2011 der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen sind für übertragbar erklärt; von der Bildung der entsprechenden Haushaltsausgabereste gemäß § 19 Abs. 2 KommHV wird Kenntnis genommen:

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

 

1      Die Mittel werden in 2012 für noch zu bewerkstelligende Bauunterhaltsmaßnahme des Haushaltsjahres 2011 benötigt.

2      Eine Anzahl von Anträgen konnte in 2011 noch nicht abgerechnet und ausbezahlt werden.

3      Erneute Bereitstellung der nichtverbrauchten Stiftungsmittel in 2012, um die Gemeinnützigkeit der Stiftung zu gewährleisten.

4      Aufgrund des derzeit geringen Ausschüttungsbetrages erfolgt eine Auszahlung nur noch alle zwei Jahre.

5      Da eine Warteliste für beantragte Zuschüsse zur Stadtverschönerung aus Vorjahren vorliegt, werden die nichtverbrauchten Stiftungsmittel aus 2011 nach 2012 übertragen.

6      Aufgrund des derzeit geringen Ausschüttungsbetrages erfolgt die Auszahlung der Stiftungsmittel 2011 zusammen mit den veranschlagten Mitteln des Haushaltsjahres 2012.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: