27.03.2012 - 3 Bildung von Haushaltsausgaberesten bei übertrag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 27.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die nachfolgenden Haushaltsansätze der Verwaltungshaushaltspläne 2011 der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen sind für übertragbar erklärt; von der Bildung der entsprechenden Haushaltsausgabereste gemäß § 19 Abs. 2 KommHV wird Kenntnis genommen:
Erläuterungen:
1 Die Mittel werden in 2012 für noch zu bewerkstelligende Bauunterhaltsmaßnahme des Haushaltsjahres 2011 benötigt.
2 Eine Anzahl von Anträgen konnte in 2011 noch nicht abgerechnet und ausbezahlt werden.
3 Erneute Bereitstellung der nichtverbrauchten Stiftungsmittel in 2012, um die Gemeinnützigkeit der Stiftung zu gewährleisten.
4 Aufgrund des derzeit geringen Ausschüttungsbetrages erfolgt eine Auszahlung nur noch alle zwei Jahre.
5 Da eine Warteliste für beantragte Zuschüsse zur Stadtverschönerung aus Vorjahren vorliegt, werden die nichtverbrauchten Stiftungsmittel aus 2011 nach 2012 übertragen.
6 Aufgrund des derzeit geringen Ausschüttungsbetrages erfolgt die Auszahlung der Stiftungsmittel 2011 zusammen mit den veranschlagten Mitteln des Haushaltsjahres 2012.