27.03.2012 - 5 Ausgabemittel des Verwaltungshaushaltes der von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 27.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Die nachfolgenden Haushaltsansätze der Verwaltungshaushalte 2011 der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen werden für übertragbar erklärt und die Bildung der entsprechenden Haushaltsausgabereste gemäß § 19 Abs. 2 KommHV wird genehmigt:
Erläuterung:
1 Noch ausstehende Verbindlichkeiten an die Sozialstiftung Bamberg aus der Standortsicherungsvereinbarung.
2 Die Mittel werden in 2012 für noch zu bewerkstelligende bauliche Instandhaltungsarbeiten des Haushaltsjahres 2011 benötigt.
3 Erneute Bereitstellung der nichtverbrauchten Stiftungsmittel in 2012, um die Gemeinnützigkeit der Stiftung zu gewährleisten.
4 Es steht noch eine offene Rechnung aus 2011 aus, die in 2012 zu begleichen ist.
5 Eine Anzahl von Anträgen konnte in 2011 noch nicht abgerechnet und ausbezahlt werden.
6 Aufgrund des geringen Ausschüttungsbetrages erfolgt die Auszahlung der Stiftungsmittel 2011 zusammen mit den veranschlagten Mitteln des Haushaltsjahres 2012.