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ALLRIS - Auszug

27.03.2012 - 5 Ausgabemittel des Verwaltungshaushaltes der von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Die nachfolgenden Haushaltsansätze der Verwaltungshaushalte 2011 der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen werden für übertragbar erklärt und die Bildung der entsprechenden Haushaltsausgabereste gemäß § 19 Abs. 2 KommHV wird genehmigt:

 

 

 

 

Erläuterung:

 

1        Noch ausstehende Verbindlichkeiten an die Sozialstiftung Bamberg aus der Standortsicherungsvereinbarung.

2        Die Mittel werden in 2012 für noch zu bewerkstelligende bauliche Instandhaltungsarbeiten des Haushaltsjahres 2011 benötigt.

3        Erneute Bereitstellung der nichtverbrauchten Stiftungsmittel in 2012, um die Gemeinnützigkeit der Stiftung zu gewährleisten.

4        Es steht noch eine offene Rechnung aus 2011 aus, die in 2012 zu begleichen ist.

5        Eine Anzahl von Anträgen konnte in 2011 noch nicht abgerechnet und ausbezahlt werden.

6        Aufgrund des geringen Ausschüttungsbetrages erfolgt die Auszahlung der Stiftungsmittel 2011 zusammen mit den veranschlagten Mitteln des Haushaltsjahres 2012.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: