23.06.2009 - 5 Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsmin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 23.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat
empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.
Vom
Sitzungsvortrag wird zustimmend Kenntnis genommen.
2.
Die Stadt Bamberg
richtet sich bei der Annahme von Zuwendungen künftig nach den
Handlungsempfehlungen der Ministerien und Verbände vom 27.10.2008.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, für Zuwendungen ab einem Betrag von 1.000 € eine Zuwendungsliste nach den Maßgaben der
Handlungsempfehlungen zu führen, die monatlich, soweit eine Sitzung
stattfindet, dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird.
4.
Zuwendungen, die
den Betrag von 1.000 € unterschreiten, gelten als sozial adäquat und
brauchen nicht über die Zuwendungsliste dem Stadtrat vorgelegt werden.
5.
Zuwendungen,
deren Annahme vom Stadtrat verweigert wird, sind von der Verwaltung
unverzüglich an den Zuwender zurückzuerstatten.
6.
Die Zuwendungsliste
eines Kalenderjahres ist nach Ablauf desselben durch das Kämmereiamt zeitnah
dem Rechnungsprüfungsamt und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu
übermitteln. .