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ALLRIS - Auszug

15.05.2013 - 8 Änderung der Grünanlagensatzung bezüglich ERBA-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

1.                   Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.                   Der Vorgehensweise bzw. den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.

 

3.                   Es wird folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Satzung

zur Änderung der Satzung

r die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und

Kinderspielanlagen der Stadt Bamberg

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366) erlässt die Stadt Bamberg folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen der Stadt Bamberg vom 29.07.2003 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 14.08.2003 Nr. 17) wird wie folgt geändert:

 

In § 4 Absatz 2 wird folgender Satz eingefügt:

„Ebenfalls ist das freie Umherlaufenlassen von Hunden im ERBA-Park während des ganzen Jahres untersagt.“

 

In § 4 wird folgender neuer Absatz eingefügt:

„ (5)              Ausgenommen von den Regelungen nach § 4 Absatz 2 und 3 sind ausgebildete Blindenführhunde.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 31. Mai 2013 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:             

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Anlagen zur Vorlage