15.05.2013 - 8 Änderung der Grünanlagensatzung bezüglich ERBA-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 15.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 47 Garten- und Friedhofsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Vorgehensweise bzw. den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.
3. Es wird folgende Änderungssatzung beschlossen:
Satzung
zur Änderung der Satzung
für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und
Kinderspielanlagen der Stadt Bamberg
Vom
Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366) erlässt die Stadt Bamberg folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen der Stadt Bamberg vom 29.07.2003 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 14.08.2003 Nr. 17) wird wie folgt geändert:
In § 4 Absatz 2 wird folgender Satz eingefügt:
Ebenfalls ist das freie Umherlaufenlassen von Hunden im ERBA-Park während des ganzen Jahres untersagt.
In § 4 wird folgender neuer Absatz eingefügt:
(5) Ausgenommen von den Regelungen nach § 4 Absatz 2 und 3 sind ausgebildete Blindenführhunde.
§ 2
Diese Satzung tritt am 31. Mai 2013 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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