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ALLRIS - Auszug

18.06.2013 - 9 Mietsituation in Bamberg; Aufnahme in die Kapp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Baudirektor Lang

 

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Beschluss

1.              Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.              Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung des Freistaates Bayern zu stellen. Die obligatorische Begründung lautet dabei wie folgt:

 

„Der aktuelle Stadtentwicklungsplan Wohnen der Stadt Bamberg beschreibt den Bamberger Wohnungsmarkt als sehr angespannt. Durch die hohe Arbeitsplatzzentralität und steigende Studierendenzahlen ist auch mittelfristig nicht mit einer Entspannung am Bamberger Wohnungsmarkt zu rechnen. Dies führt automatisch zu höheren Mieten, insbesondere im Segment der Neuvermietungen. Der aus dem Jahr 2002 stammende Mietspiegel ist nicht mehr marktgerecht. Aktuell wird ein neuer, qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Bamberg erarbeitet und voraussichtlich Ende 2013 vorliegen. Aufgrund der Gesamtsituation muss in den dann folgenden Monaten mit einer Vielzahl von Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 558 BGB gerechnet werden. Da weiterhin mit einer äußerst angespannten Gesamtwohnungsmarktsituation gerechnet werden muss, ist eine Ausweichreaktion durch den Abschluss anderweitiger Mietverhältnisse regelmäßig ausgeschlossen. In aller Regel ist daher davon auszugehen, dass entsprechende Mieterhöhungsverlangen zu Lasten der Bestandsmieter wirken werden. Die Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung stell daher aus Sicht der Stadt Bamberg eine wesentliche Möglichkeit da, die Folgen eines Mieterhöhungsverlangens für die Mieter in einer sozial adäquaten Weise steuern zu können.

 

3.              Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10. Juni 2013 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage