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ALLRIS - Auszug

23.07.2013 - 7 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

1.              Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

2.              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die nachstehende

 

Satzung

zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren

r die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg

 

Vom

 

Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), erlässt die Stadt Bamberg folgende Satzung:

 

§ 1

Aufhebung der Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg vom 9. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2012 (Rathaus-Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 21. Dezember 2012 Nr. 26) wird aufgehoben.

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 12. August 2013 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig