02.12.2009 - 42 Haushaltsberatungen 2010; Sperren und Mittelfre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 42
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 02.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2010 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.
2. Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2010 gesperrt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt gesonderte Entscheidung.
3. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind
a) die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2009 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 67000.96700); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderungsprogramme, auch wenn im HJ 2009 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen.
b) die Haushaltsansätze der UAe 3600, 6200, 6250, 6300, 7500, 7915, 8550, 8800 und 8830 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz;
c) die Haushaltsansätze des Einzelplanes 9 Allgemeine Finanzwirtschaft;
d) die Ansätze der UAe 6150 Städtebauförderung und 6151 Soziale Stadt, sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen;
e) die Ansätze der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes)
02000.93500 Büroeinrichtung einschl. maschinen | 150.000 |
02000.93510 Fahrzeuge einschl. Arbeitsgeräte u. maschinen | 150.000 |
06000.93560 Anschaffung von IT | 337.500 |
20000.93540 Schuleinrichtung u. Lehrmittel | 14.300 |
20000.93560 IT-Ausstattung | 90.000 |
f) folgende beim Einzelplan 2 Schulen ausgewiesenen Haushaltsansätze für Bauwendungen: sofortige Freigabe: 50 v. H. der jeweiligen Haushaltsansätze, sobald Frage der staatl. Förderung geklärt ist,
20000.94040 | 19.000 |
21500.94000 | 304.500 |
21500.94060 | 75.000 |
21501-21513.94000 | je 5 |
21501-21513.94040 | je 5 |
22000.94000 | 42.000 |
22000.94020 | 5 |
24300.94000 | 42.000 |
24300.94020 | 5 |
26000.94040 | 5 |
27000.94040 | 5 |
Weitere 50 v. H. werden nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung freigegeben.
g) Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.
06900.94010 | Bauwendungen, IT-Verkabelungen | 15.000 |
h) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.
23010.98300 | Investitionsumlage an Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis Bamberg | 94.240 |
24010.98310 | Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen | 400.000 |
58100.93000 | Kapitaleinlagen Landesgartenschau 2012 GmbH | 7.299.000 |
i) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung
43200.98750 | Invest.zuschuss nach SGB XI für ambulante Pflegeeinrichtungen | 90.000 |
43200.98760 | Invest.zuschuss nach SGB XI für stationäre Pflegeeinrichtungen | 140.000 |
55100.98790 | Investitionszuschüsse an Sportvereine | 51.200 |
j) die Ansätze der Gruppierung 9359 Schuleinrichtung u.a. des Einzelplanes 2 Schulen (Freigabe: 100 v. H.)
k) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.